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  1. Beglaubigte Übersetzungen für Österreich. Eine beglaubigte Übersetzung ist immer dann erforderlich, wenn es sich um amtliche Dokumente handelt, die den österreichischen Behörden oder sonstigen öffentlichen Einrichtungen vorgelegt werden müssen. Einige Beispiele hierfür sind: private Urkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden ...

  2. Justizpalast (Wien) Der Justizpalast in Wien wurde von 1875 bis 1881 im Stil der Neorenaissance erbaut. Besonders prunkvoll ist die Aula mit der zentralen Hauptstiege und den Wappen der ehemaligen österreichischen Kronländer. Der Justizpalast befindet sich im ersten Wiener Gemeindebezirk zwischen dem Schmerlingplatz (Vorderfront) und der ...

  3. Der Wiener Justizpalast kurz nach seiner Vollendung. Der Brand des Wiener Justizpalastes 1927, auch die Julirevolte in Wien genannt, begann am 15. Juli 1927 als Unmutsäußerung gegen ein als skandalös empfundenes Urteil eines Geschworenengerichts und endete mit Polizeischüssen in die demonstrierende und das Justizgebäude angreifende Menge.

  4. BILDER: Justizpalast in Wien, Österreich. Sehenswürdigkeiten Österreich. Das eindrucksvolle Gebäude des Justizpalastes in Wien entstand in den Jahren 1875 bis 1881. Heute steht es unter Denkmalschutz und ist für Besucher frei zugänglich. Anzeige.

  5. Apostille. Die Apostille ist eine vereinfachte Form der Legalisation (diplomatische Beglaubigung) von öffentlichen Urkunden für den internationalen Rechtsverkehr. Sie tritt bei Staaten, die das Haager Beglaubigungsübereinkommen unterzeichnet haben, an die Stelle der sonst erforderlichen Legalisation und ist die Letztbeglaubigung einer Urkunde im Heimatstaat.

  6. Oberster Gerichtshof | Schmerlingplatz 11, A-1010 Wien | Telefon: +43 1 52152 0 | Telefax: +43 1 52152 3710 ogh.gv.at | 26.05.2024, 04:05 Home > Der Oberste Gerichtshof

  7. Büro für Konsularbeglaubigungen. Minoritenplatz 8, 1010 Wien. Telefon +43 50 1150-4425. E-Mail: beglaubigungen@bmeia.gv.at ). Eine Vorbeglaubigung durch das zuständige Bundesministerium oder des Landesgerichts kann vorab erforderlich sein. Universitätsdiplome. Strafregisterauszüge der Landespolizeidirektion. Firmenbuchauszüge der Gerichte.