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  1. Damit hat sie einen Anspruch auf 30 Prozent Nachtzuschlag. Ihr Arbeitgeber gewährt ihr zwischen 0 und 4 Uhr sogar die steuerfreien 40 Prozent Zuschlag. Ravi bekommt Nachtzuschlag von seinem Arbeitgeber gezahlt, und zwar 25 Prozent für die Zeiten zwischen 23 und 0 Uhr und 4 bis 6 Uhr. Zwischen 0 und 4 Uhr erhält er 40 Prozent.

  2. Publikationen. Merkblatt Zeitzuschlag von 10 % für regelmässige Nachtarbeit (PDF, 192 kB, 24.02.2016) Checkliste für Sonntagsarbeit in Kiosken (PDF, 43 kB, 27.02.2015) Checkliste für Nacht- und Sonntagsarbeit in Betrieben für Reisende (PDF, 820 kB, 05.07.2021) Checkliste für Nacht- und Sonntagsarbeit in Tankstellenshops (PDF, 38 kB, 27.02 ...

  3. Je nach Tarifgebiet und Feiertag zwischen 50 und 150 Prozent. 24. und 31. Dezember. Je nach Tarifgebiet und Tageszeit zwischen 50 und 150 Prozent. Zuschläge für Mehrarbeit, Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit – hier findest Du einen ersten Überblick.

  4. Wer dauerhaft zwischen 23 und sechs Uhr arbeitet, dem steht für diesen Zeitraum ein Zuschlag von regelmäßig 30 % zu. Und zwar auch dann, wenn keine tarifliche Regelung besteht. Dies stellt das Bundesarbeitsgericht jetzt klar. Dauerhafte Nachtarbeit muss grundsätzlich mit Zuschlag von 30 % vergütet werden. Der Anspruch auf ...

  5. 24. Feb. 2023 · Der Tarif­ver­trag regelt, dass der Zuschlag für regel­mä­ßige Nacht­ar­beit 20 Prozent und für unre­gel­mä­ßige Nacht­ar­beit 50 Prozent der Stun­den­ver­gü­tung beträgt. Die Mit­ar­bei­terin erhält danach einen Zuschlag von 20 Prozent für die Nacht­ar­beit, die sie in einem Schicht­mo­dell leistet. Sie klagte ...

  6. Um als Nachtarbeiter zu zählen und besondere Rechte zu haben, müssen Arbeitnehmer in Wechselschicht mit Nachtarbeit arbeiten. Andernfalls müssen sie an mindestens 48 Tagen im Jahr beziehungsweise durchschnittlich einmal wöchentlich bei Nacht arbeiten, um als Nachtarbeiter zu gelten (§ 2-5 ArbZG). In Deutschland ist Nachtarbeit nicht ...

  7. 8. Okt. 2020 · Der Nachtzuschlag ist steuerfrei, aber nicht unbegrenzt. Wenn du zwischen 20 und 6 Uhr gearbeitet hast, sind deine Nachtzuschläge bis zur Höhe von 25 Prozent des Grundlohns steuerfrei. Zuschläge für Nachtarbeit von 0 bis 4 Uhr sind sogar bis 40 Prozent des Grundlohns von der Steuer befreit, wenn du deine Arbeit vor 0 Uhr begonnen hat.