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  1. Aufsichtsbehörde: Aufsichtsbehörde: Regierungspräsidium Stuttgart Zuständige Kammer: Landesärztekammer Baden-Württemberg Jahnstrasse 40, 70597 Stuttgart Tel.: 0711 / 76989-0 Fax: 0711 / 76989-50 E-Mail: laek-baden-wuerttemberg@dgn.de. Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Jahnstrasse 32, 70597 Stuttgart Tel.: 0711 / 76981-0 Fax 0711 / 76981-39

  2. Die Stadt hat das Belegungsrecht an rund 700 betreuten Seniorenmietwohnungen, die durch Förderungen von Bund, Land und der Stadt zu günstigen Mieten von sechs bis neun Euro pro Quadratmeter vermietet werden. Hinzu kommt allerdings eine Betreuungspauschale, die für eine Person monatlich rund 110 Euro beträgt.

  3. Beschlüsse des Verwaltungsrates müssen von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost . Die Postbeamtenkrankenkasse unterliegt der Rechtsaufsicht und der Aufsicht im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation.

  4. Angaben gemäß § 5 TMG: Jeannette Kaupp Jeannette Kaupp Immobilien Welfenstraße 65 70599 Stuttgart. Kontakt: Telefon: 0177 – 3363592 Telefax: – E-Mail: kaupp@immobilienpartner-stuttgart.de

  5. Standesamt Stuttgart; Urkunden und beglaubigte Abschriften: Geburt, Heirat, Lebens-Partnerschaft und Sterbefall; Service. Stadtplan (Öffnet in einem neuen Tab) Notdienste; Stuttgart App ; Digitale Barrierefreiheit; Barrierefreier Stadtführer (Öffnet in ...

  6. Die nach § 10 des Rechtsdienstleistungsgesetzes registrierten Rechtsdienstleister und die nicht verkammerten Rechtsbeistände, die Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz sind (vergl. § 2 Absatz 1 Nr. 11 GwG), finden unter diesem Link die Auslegungs – und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz für Nichtfinanzunternehmen der zuständigen Aufsichtsbehörde nach § 51 Absatz 8 Satz 1 und ...

  7. Hierbei sind die Hauptverwaltungen der Deutschen Bundesbank umfassend an der laufenden Überwachung der genannten Institute beteiligt. Der Regionalbereich Banken und Finanzaufsicht der Hauptverwaltung in Baden-Württemberg ist grundsätzlich Ansprechpartner für alle aufsichtlichen Fragen, die Institute mit Sitz in Baden-Württemberg betreffen.