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  1. Die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) ist Hamburgs ministerielle Verwaltungsbehörde für die staatlichen Einrichtungen in der Wissenschaft, der Forschung und für die Bezirksämter. Außerdem ist die Behörde u.a. für die Themen Gleichstellung und gesellschaftlicher Zusammenhalt zuständig.

  2. Angestellt, Referentin für Gleichstellung und geschlechtliche Vielfalt, Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung. Hamburg, Deutschland. Logg Dich ein, um alle Einträge zu sehen. Werdegang. Berufserfahrung von Nadine Buntrock. Bis heute 5 ...

  3. Forschung und Wissenstransfer Forschungseinrichtungen. Hier erhalten Sie einen Überblick über die Forschungseinrichtungen am Standort Hamburg, ihre jeweiligen Forschungs- und Themenschwerpunkte sowie besondere Angebote der Einrichtungen.

  4. Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke Hamburg - ... Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke Hamburg. Hamburger Str. 37, 22083 Hamburg (040) 428630 (040) 427311119 Online info@bwfgb.hamburg.de. www.ham ...

  5. 17. Jan. 2023 · Das Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm (GPR) Hamburg war eines der ersten Bundesländer, das ein Gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm (GPR) erarbeitet hat. Das Programm wurde 2013 mit dem Ziel eingeführt, Frauen und Männern eine gerechte Teilhabe in allen Lebensphasen und -bereichen zu ermöglichen. 2016 wurde es erfolgreich ...

  6. GBO_2017-04-2.pdf. Dritte Verordnung zur Änderung von Gebührenordnungen aus dem Bereich der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung. Vom 7. März 2017. Artikel 1. Auf Grund der §§ 2, 5, 10, 12, 15 und 17 des Gebühren-gesetzes vom 5. März 1986 (HmbGVBl. S. 37), zuletzt geändert am 6. Dezember 2016 (HmbGVBl.

  7. GBO_2019-01.pdf. Vierte Verordnung zur Änderung von Gebührenordnungen aus dem Bereich der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung. Vom 4. Dezember 2018. Artikel 1. Auf Grund von § 2 des Gebührengesetzes vom 5. März 1986 (HmbGVBl. S. 37), zuletzt geändert am 5. Dezember 2017 (HmbGVBl.