Yahoo Suche Web Suche

Suchergebnisse

  1. Suchergebnisse:
  1. www.langen.de › de › feste-und-maerkteFeste Märkte - Langen

    Wer sich um die Stadt und das Gemeinwohl verdient gemacht hat, aber nicht in Langen geboren wurde, wird bei der "Ebbelwoi-Daaf" getauft. Der Weg zu diesem Ziel ist - zum Vergnügen der Zuschauer - nicht gerade leicht: Die "Daaf"-Kandidaten müssen nicht nur ihre Trinkfestigkeit mit Schlücken aus einem großen Bembel beweisen, sondern werden anschließend mit dem nicht getrunkenen Stöffche ...

  2. Wenn Sie eine Wohnung beziehen, unabhängig davon, ob Sie von einem anderen Wohnort zu- oder aber innerhalb dem bisherigen Wohnort umziehen, haben Sie sich bei der Meldebehörde anzumelden. Sind Sie unter 16 Jahren obliegt die Anmeldung denjenigen, in deren Wohnung Sie einziehen. Neugeborene, die im Inland geboren wurden, sind nur anzumelden ...

  3. Die Anmeldung des Gewerbes können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch vornehmen. Verwenden Sie hierfür das Formular „Gewerbe-Anmeldung“ (GewA 1) . Melden Sie als Gewerbetreibender das Gewerbe nicht selbst, sondern als geschäftsführenden Gesellschafter oder als gesetzlicher Vertreter an, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht.

  4. Stadt Langen (Hessen) - Soziales Wohnungswesen Öffnungszeiten Nach Terminvereinbarung . Adressen Anschrift Postanschrift Stadt Langen (Hessen) - Soziales Wohnungswesen Südliche Ringstraße 80 63225 Langen. Kontakt Telefon: 06103 203 0 Fax: 06103 26302 ...

  5. stadt_langen_ausbildung Ausbildung und Studium. Regina Braun (Ausbildungsleitung) 06103 203-146. Marion Süß-Plonka. 06103 203-131 Soziale Berufe Die Bewerbungsfrist und -adressen entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Ausschreibungstext Praktika im Bereich Kinderbetreuung. Björn Strott. 06103 203-584. bstrott@langen.de

  6. Bürgerberatung (Bürgerservice) Die Änderung einer Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen. eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums Ausstellung. Einfache Melderegisterauskunft. Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELSTAM)

  7. Die Anmeldung des Gewerbes können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch vornehmen. Verwenden Sie hierfür das Formular „Gewerbe-Anmeldung“ (GewA 1) . Melden Sie als Gewerbetreibender das Gewerbe nicht selbst, sondern als geschäftsführenden Gesellschafter oder als gesetzlicher Vertreter an, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht.