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  1. 3. Nov. 2000 · hinterlegt waren; außerdem gibt es an mehreren Orten auf Selbsthilfe gegründete Vorschuß- und Kreditvereine, staatliche Leih- und Pfandhäuser zu Eisenach und Weimar. [Verfassung und Verwaltung.] Das Großherzogtum hat eine konstitutionell-monarchische Verfassung, welche vom 5. Mai 1816 datiert (also die erste in ganz Deutschland) und durch ...

  2. Verfassung des Freistaates Sachsen. Vollzitat: Verfassung des Freistaates Sachsen vom 27. Mai 1992 (SächsGVBl. S. 243), die durch das Gesetz vom 11. Juli 2013 (SächsGVBl. S. 502) geändert worden ist. 1. Abschnitt Die Grundlagen des Staates. 2.

  3. Ansehnlichere Handelsplätze sind Weimar und Eisenach, dem Geld- und Effektenverkehr dienen die Reichsbankstelle in Eisenach und die Reichsbanknebenstellen in Weimar, Jena, Apolda, die Norddeutsche Grundkreditbank in Weimar und Filialen andrer Banken. Ende 1904 bestanden im Lande 25 Sparkassen, in denen 72,645,930 Mk. hinterlegt waren; zahlreich sind die auf Selbsthilfe gegründeten Vorschuß ...

  4. über die landständische Verfassung des Großherzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach“ verabschiedet wurde, in welchem Pressefreiheit und freie Meinungsäußerung verankert waren. Karl August nahm dieses Gesetz außer-ordentlich ernst, zumindest für die damalige Zeit, und ließ auch Kritik am Herzog zu 10. Selbst 1815, bei der Gründung der deutschen

  5. Sachsen-Weimar-Eisenach / Landtag; Geschichte 1817-1848 ; Parlamentarismus ; Sachsen-Weimar-Eisenach ; Aufsatzsammlung. Mehr anzeigen Weniger anzeigen. Beteiligte, Orts- und Zeitangaben Beteiligte Personen und Organisationen. Mittelsdorf, Harald Thüring ...

  6. Carl August auf dem Wiener Kongress. Festschrift zur Jahrhundertfeier des Bestehens des Großherzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach, hrsg. von der Thüringischen Historischen Kommission. Bearbeitet von H. Frh. von Egloffstein, Jena 1915, in: HZ 122, 1920, S. 121-123

  7. Sachsen-Mittelweimar, Achtbrüdertaler (Reichstaler) von 1609. Die erste Variante zeigt Johann Ernst und seine sieben Brüder in Mänteln. Die Münzgeschichte des Hauses Sachsen-Weimar umfasst die Zeit nach der Erfurter Teilung von 1572 in die Landesteile Sachsen-Coburg-Eisenach und Sachsen-Weimar (Alt-Weimar) bis zur Gründung des Deutschen Reichs.