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  1. 3. Mai 2023 · Dabei ist häufig unklar wie sie gegründet wird und welche Folgen das hat. Die GbR ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Sie ist die Gesellschaftsform, die im BGB als „Urforme ...

  2. Seit 1. Januar 2024 gelten neue gesetzliche Regelungen für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Die rechtlichen Änderungen gelten ohne Übergangsregelung auch für vor diesem Stichtag gegründete GbR. Die Neuregelungen können sich deshalb auf bestehende Gesellschaftsverträge auswirken und Ergänzungen oder Änderungen erfordern.

  3. Die GbR ist markenfähig. K. Schmidt NJW 2001, 993; a.A. noch BGH Urteil vom 24.2.2000 (Az: I ZR 168/97), unter Tz. 410 = DB 2000, 2117 – Ballermann. Wurde eine Marke für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts angemeldet, ist letztere von Anfang an auch dann alleinige Markeninhaberin, wenn statt ihrer im Markenregister entsprechend der früher vertretenen Rechtsmeinung, derzufolge ...

  4. 7. Juni 2023 · Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist die einfachste und am häufigsten vorkommende Gesellschaftsform in Deutschland. Sie ist in den §§ 705-740 BGB geregelt.

  5. 18. Aug. 2021 · In Kürze: Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) besteht aus mindestens zwei Personen und gehört zu den Personengesellschaften. Eine juristische Person ist ein rechtliches Gebilde, das selbst Träger von Rechten und Pflichten ist und Verträge in eigenem Namen abschließen kann. Juristische Personen gibt es sowohl des Privatrechts als ...

  6. Die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist eine Rechtsform, die Ihnen eine unkomplizierte Gründung ermöglicht. Möchten Sie gemeinsam mit einem oder mehreren Partnern ein Unternehmen gründen, ist die GbR eine einfache und kostengünstige Wahl. Die GbR gehört zu den Personengesellschaften.

  7. GbR Definition. Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) verpflichten sich nach § 705 BGB durch den Gesellschaftsvertrag die (mindestens 2) Gesellschafter gegenseitig, die Erreichung eines gemeinsamen Zweckes in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern, insbesondere die vereinbarten Beiträge zu leisten.