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  1. Bei erfolgreicher Bewerbung erhalten Sie gegen Ende August/ Anfang September einen Zulassungsbescheid von der Universität. Danach ist die Zulassung erneut online zu bestätigen. Zusätzlich muss der Immatrikulationsantrag im Studierendensekretariat abgebeben werden. Vergessen Sie nicht, rechtzeitig die Semestergebühr zu überweisen. Achtung ...

  2. Tel.: +49 541 969-4285 Fax: +49 541 969-4772 jutta.kemper@uni-osnabrueck.de. Raum: 11/109b Evangelische Theologie Neuer Graben/Schloss 49069 Osnabrück

  3. 49080 Osnabrück Telefon: +49 541 969 4297 Fax: +49 541 969 4369 E-Mail: sekretariat.sport@uni-osnabrueck.de. Weitere Universitätsgebäude. Die Adressen weiterer Universitätsgebäude in der Innenstadt und auf dem Westerberg finden Sie über die Lagepläne der Universität, den Sie auch nach Schlagworten durchsuchen können.

  4. 2. Ihre Zulassung für einen Studienplatz an der Universität Osnabrück. Alle Bewerbungsanträge und -unterlagen, die die fristgerecht hochgeladen worden sind werden im Studierendensekretariat der Universität auf ihre Vollständigkeit geprüft. Zudem wird geprüft, ob die Bewerbenden die Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.

  5. Universität Osnabrück Dezernat Studentische Angelegenheiten Studierendensekretariat Neuer Graben 27 (StudiOS) 49074 Osnabrück Raum 19/E 17 - 26. Hinweise zu Sprechzeiten. Die die Mitarbeiter*innen des Studierendensekretariat stehen vor Ort in der Regel ...

  6. Das vollständig ausgefüllte Formular ist Ihren an das Studierendensekretariat der Universität Osnabrück zu richtenden Anmeldeunterlagen unbedingt beizufügen. Einzureichen im Original oder in beglaubigter Kopie sind zudem alle Bescheide der bisherigen Universität(en), die eine Verlängerung der Zwischenprüfungsfrist (z.B. wegen Krankheit ...

  7. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Ihre Mitgliedschaft an der Universität Osnabrück mit der Exmatri-kulation endet. Bei Exmatrikulation im laufenden Semester verliert die Campuscard ihre Gültigkeit mit dem Tag der Exmatrikulation. Die Campuscard ist dem Antrag zwingend beizufügen. Ab dem Zeitpunkt der Exmatri-