Yahoo Suche Web Suche

Suchergebnisse

  1. Suchergebnisse:
  1. Wir stellen dir die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) vor, welche eine einfache und flexible Personengesellschaft darstellt. Sie gründet sich sogar fast „automatisch“, wenn mindestens zwei Personen sich geschäftlich zum selben Zweck zusammentun und nach außen agieren. Wir haben dir alle wichtige Fakten über die GbR zusammengestellt.

  2. Die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist eine Rechtsform, die Ihnen eine unkomplizierte Gründung ermöglicht. Möchten Sie gemeinsam mit einem oder mehreren Partnern ein Unternehmen gründen, ist die GbR eine einfache und kostengünstige Wahl. Die GbR gehört zu den Personengesellschaften.

  3. Die Grunderwerbsteuer (GrESt) ist eine Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks oder Grundstückanteils anfällt. Sie wird auf Grundlage des Grunderwerbsteuergesetzes erhoben und ist eine Ländersteuer, die diese an die Kommunen weiterreichen können. Je nach Bundesland beträgt der Steuersatz zwischen 3,5 % ( Bayern) und 6,5 % ( Schleswig ...

  4. Früher verstand man auch das Gesellschaftsvermögen der Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Gesamthandseigentum der Gesellschafter (so auch der Wortlaut des Abs. 1 BGB: „Die Beiträge der Gesellschafter und die durch die Geschäftsführung für die Gesellschaft erworbenen Gegenstände werden gemeinschaftliches Vermögen der Gesellschafter ...

  5. Gemeinschaften, deren Beendigung die Teilungsversteigerung vorbereiten kann, sind unter anderem die Erbengemeinschaft, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Gemeinschaft nach Bruchteilen sowie gegebenenfalls auch die offene Handelsgesellschaft (OHG).

  6. Gesellschaftsrecht (Österreich) Das Gesellschaftsrecht regelt das Innen- und Außenverhältnis von Gesellschaften. Verfolgen mehrere Personen einen gemeinsamen Zweck können sie zu Verfolgung desselben eine Gesellschaft gründen. Dabei kann aus verschiedenen strukturell unterschiedlichen Gesellschaftstypen, die jeweils vom Gesetz vorgegeben ...

  7. Scheidet ein Partner aus, haftet er für die bis dahin begründeten Verbindlichkeiten weiter. Für Verbindlichkeiten, die nicht mit der Ausführung eines Auftrages in Verbindung stehen (beispielsweise die Bestellung von Büromaterial), haften demnach die Partner wie in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) immer als Gesamtschuldner.