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  1. Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) § 24. Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege. (1) Ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist in einer Einrichtung oder in Kindertagespflege zu fördern, wenn. 1.

  2. 7. Sept. 2016 · Mit seiner Revision rügt der Kläger eine Verletzung des § 24 Abs 1 SGB IV. Weil die einzelnen nachgeforderten Monatsbeiträge jeweils unter 50 Euro blieben, seien keine Säumniszuschläge zu erheben. Regelungszweck und Wortlaut von § 24 Abs 1 SGB IV sowie § 240 Abgabenordnung (AO) seien identisch. Die Abrundungsvorschrift sei daher ohne ...

  3. Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) SGB 2 Ausfertigungsdatum: 24.12.2003 Vollzitat: "Das Zweite Buch Sozialgesetzbuch – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende – in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 2011 ...

  4. § 24 Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (1) 1Ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist in einer Einrichtung oder in Kindertagespflege Dokumentnavigation: Vor-/Zurückblättern

  5. Das Zweite Buch Sozialgesetzbuch regelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende und Teile des deutschen Arbeitsförderungsrechts in der Bundesrepublik Deutschland . Das SGB II ist seit 1. Januar 2005 in Kraft und bildete Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003, [1] umgangssprachlich als ...

  6. Münder, Sozialgesetzbuch II. Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) – Grundsicherung für … Kapitel 3 Leistungen. Abschnitt 2 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Unterabschnitt 3 Abweichende Leistungserbringung und weitere … § 24 Abweichende Erbringung von Leistungen. 1 Überblick; 2 Darlehen bei einem unabweisbaren Bedarf ...

  7. 1. Jan. 2023 · rvRecht® - Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung. Suche. Hauptmenu. rvRecht; Sonstiges; Änderungsdienst; Hil­fe