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  1. Deutsches Heer war die offizielle Bezeichnung der Landstreitkräfte des Deutschen Kaiserreiches von 1871 bis 1918. Die Verfassung des Deutschen Reiches verwendet daneben noch den Begriff „Reichsheer“ in Anlehnung an das Bundesheer des Norddeutschen Bundes . Oberbefehlshaber des Deutschen Heeres war der Deutsche Kaiser.

  2. Stammbaum Preußen Kaiser Wilhelm I. Friedrich Wilhelm I. (König in Preußen) ⚭ Sophie Dorothea. Ferdinand Albrecht II. (Herzog von Braunschweig-Wolfenbüttel) ⚭ Antoinette Amalie. Ludwig VIII. (Landgraf von Hessen-Darmstadt)

  3. 7. Okt. 2020 · From Wikimedia Commons, the free media repository. English: Wilhelm I of Germany aka en:William I, German Emperor aka de:Wilhelm I. (Deutsches Reich) (March 22, 1797 – March 9, 1888) of the House of Hohenzollern was King of Prussia (January 2, 1861 – 9 March 1888) and the first German Emperor/Deutscher Kaiser (18 January 1871 – 9 March 1888).

  4. Unter Friedrich I., einem Anhänger der deutschen Einheit unter preußischer Führung, trat Baden dem Norddeutschen Bund und später dem Deutschen Reich bei. Friedrich war es auch, der am 18. Januar 1871 vor den versammelten Fürsten im Spiegelsaal von Versailles das erste Hoch auf den zum Kaiser proklamierten preußischen König Wilhelm I ...

  5. Der letzte Regimentsinhaber, Kronprinz Wilhelm. Das Husarenregiment „Wilhelm Kronprinz des Deutschen Reiches und Kronprinz von Preußen“ Nr. 13 war ein Kavallerieverband der k.k. bzw. Gemeinsamen Armee innerhalb der Österreichisch-Ungarischen Landstreitkräfte

  6. Original des deutsch-tongaischen Freundschaftsvertrags von 1876 im Reichsgesetzblatt. Der Freundschaftsvertrag zwischen dem Deutschen Reich und Tonga ist ein Vertrag zwischen dem Deutschen Kaiser Wilhelm I. im Namen des Deutschen Reichs und dem König von Tonga, George Tupou I. Er wurde am 1.

  7. Überblick. Zu diesem Zweck werden in Unterabschnitten zu den drei verschiedenen Verlaufsformen, die das Deutsche Reich in den knapp 74 Jahren seines Bestehens zwischen Januar 1871 und Mai 1945 durchlief (Deutsches Kaiserreich, Weimarer Republik und NS-Staat), möglichst alle Personen, die während der jeweiligen Ära durch ein gerichtliches Urteil zum Tode verurteilt und infolgedessen ...