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  1. Das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland ist der Bundespräsident. Er wird von der Bundesversammlung gewählt. Die Wahl des Bundespräsidenten ist in Artikel 54 des Grundgesetzes ( GG) verfassungsrechtlich geregelt. Die nähere Ausgestaltung erfolgt im Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung (BPräsWahlG).

  2. Bundespräsident. 02.11.2009 / 2 Minuten zu lesen. Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Anders als in Frankreich oder den USA hat er oder sie verhältnismäßig wenig Macht und Einfluss auf die Politik. Bundespräsidenten: Aufgaben und Wahl des Staatsoberhauptes Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/.

  3. Die Liste der Regierungschefs von Deutschland führt die Regierungschefs des deutschen Nationalstaates seit der Reichsgründung 1871 auf. Im Deutschen Kaiserreich von 1871 bis 1918 sowie in der Weimarer Republik 1918 bis 1933 und im Dritten Reich 1933 bis 1945 war die Amtsbezeichnung des Regierungschefs Reichskanzler .

  4. 17. März 2012 · In der Vergangenheit fiel die Entscheidung oft schon im ersten Wahlgang. Doch drei Mal war es für die Kandidaten eine Zitterpartie. tagesschau.de dokumentiert die Ergebnisse seit 1949. Seit 1949 ...

  5. Das Deutschland-Ticket kann deutschlandweit in allen Nahverkehrszügen wie z.B. RB-, RE-, S-Bahn-Züge (SPNV) und zusätzlich in den öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bussen, Straßenbahnen, U-Bahnen etc. (ÖPNV) der teilnehmenden Landestarife, Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen gemäß Geltungsbereich und gemäß deren Bedingungen für beliebig viele Fahrten genutzt werden.

  6. Die Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland seit 1949. Prof. Dr. rer. pol. Theodor Heuss. 10.06.2009: 1. Amtszeit 13.09.1949 bis 12.09.1954, 1.

  7. e. The president of Germany, officially titled the Federal President of the Federal Republic of Germany (German: Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland ), [2] is the head of state of Germany . Under the 1949 constitution (Basic Law) Germany has a parliamentary system of government in which the chancellor (similar to a prime minister or ...