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  1. 17. Jan. 2024 · Weiterhin kein schulischer Präsenzbetrieb in einigen Kreisen/Städten des Regierungsbezirk Köln 17.01.2024 Der Deutsche Wetterdienst warnt für Donnerstag, 18.01.2024 - bis 9.00 Uhr - das Unwetterereignis mit möglichen starken Schneefällen und Glätte hält weiter an.

  2. Im Regierungsbezirk Köln haben alle kreisfreien Städte und Kreise zur Gründung eines Regionalen Bildungsnetzwerkes einen Kooperationsvertrag mit dem Land NRW abgeschlossen. In diesen Netzwerken wollen die Bildungsakteure durch eine enge Abstimmung vor Ort den Bildungserfolg junger Menschen sicherstellen.

  3. Dezernat 35 hat als Obere Bauaufsicht die Fachaufsicht über die Unteren Bauaufsichtsbehörden bei den Kreisen und den kreisfreien Städten Aachen, Bonn, Köln und Leverkusen. Bei landes- und bundeseigenen Gebäuden nimmt Dezernat 35 die Aufgaben der Unteren Bauaufsichtsbehörde wahr.

  4. In Folge der russischen Invasion in die Ukraine sind Hunderttausende Menschen auf der Flucht. Um Kommunen bei der Unterbringung der geflüchteten Ukrainer zu entlasten hat die Bezirksregierung Köln die Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) für Flüchtlinge des Landes Nordrhein-Westfalen im Wegberger Ortsteil Petersholz und die ZUE Bonn zur Verfügung gestellt.

  5. open.nrw › dataset › f9098786-f5af-4fc6-a775-5b9152c83161Datensatz Details | Open.NRW

    16. Sept. 2023 · Die Digitalen Verwaltungsgrenzen beinhalten für ganz NRW die aus dem Basis-DLM abgeleiteten Verwaltungsgrenzen des Landes, der Regierungsbezirke, der Kreise und kreisfreien Städte sowie der Kommunen. Die Ableitung erfolgt einmal jährlich zum 01.10. und entspricht dann dem Fortführungsstand des Basis-DLMs. Bei wesentlichen Änderungen finden weitere Aktualisierungen statt. Für die gesamte ...

  6. Das Dezernat 35 der Bezirksregierung Köln ist Bewilligungsbehörde für den Gesamtraum des Rheinischen Reviers: die Kreise Düren, Heinsberg, Euskirchen, Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Kreis Neuss, die Städteregion Aachen und die Stadt Mönchengladbach. Anträge können ohne Frist jederzeit gestellt werden.

  7. In der Verwaltungshierarchie des Landes Nordrhein-Westfalen steht die Bezirksregierung Köln als obere Immissionsschutzbehörde zwischen dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV NRW) als oberste Immissionsschutzbehörde und den Kreisen und kreisfreien Städten im Dienstbezirk, als untere Immissionsschutzbehörden.