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  1. 4. Mai 2021 · BGB ins Rechtskataster übernehmen! § 1832 BGB a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.01.2023 geltenden Fassung. § 1832 BGB n.F. (neue Fassung) in der am 01.01.2023 geltenden Fassung. durch Artikel 1 G. v. 04.05.2021 BGBl. I S. 882. ← frühere Fassung von § 1832. (heute geltende Fassung)

  2. 1. Die Betreuerbestellung (§ 1814 BGB) und diesbezügliche Wünsche bzw. Verfügungen Die bisherige zentrale Vorschrift für die Betreuerbestellung (§ 1896 BGB a.F.) wird durch § 1814 BGB abgelöst. Voraussetzungen für eine Betreuerbestellung sind danach ein Betreuungsbedarf einer volljährigen Person aufgrund Krankheit ...

  3. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1863 Berichte über die persönlichen Verhältnisse des Betreuten. (1) Mit Übernahme der Betreuung hat der Betreuer einen Bericht über die persönlichen Verhältnisse (Anfangsbericht) zu erstellen. Der Anfangsbericht hat insbesondere Angaben zu folgenden Sachverhalten zu enthalten: 1. persönliche Situation ...

  4. § 1867 Einstweilige Maßnahmen des Betreuungsgerichts. Untertitel 4. Beendigung, Aufhebung oder Änderung von Betreuung und Einwilligungsvorbehalt § 1868 Entlassung des Betreuers § 1869 Bestellung eines neuen Betreuers § 1870 Ende der Betreuung § 1871 Aufhebung oder Änderung von Betreuung und Einwilligungsvorbehalt

  5. 4. Mai 2021 · Änderung. § 1896 BGB. vom 01.01.2023. Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 1896 BGB, alle Änderungen durch Artikel 1 VBRRefG am 1. Januar 2023 und Änderungshistorie des BGB. Hervorhebungen: alter Text, neuer Text.

  6. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)§ 1817 Mehrere Betreuer; Verhinderungsbetreuer; Ergänzungsbetreuer. (1) Das Betreuungsgericht kann mehrere Betreuer bestellen, wenn die Angelegenheiten des Betreuten hierdurch besser besorgt werden können. In diesem Falle bestimmt es, welcher Betreuer mit welchem Aufgabenbereich betraut wird. Mehrere berufliche ...

  7. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1846. Anzeigepflichten bei der Geld- und Vermögensverwaltung. (1) Der Betreuer hat dem Betreuungsgericht unverzüglich anzuzeigen, wenn er. 1. ein Girokonto für den Betreuten eröffnet, 2. ein Anlagekonto für den Betreuten eröffnet, 3.