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  1. Beihilfe. - die Kostenbeteiligung des Dienstherrn in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen. Wir in der Bezirksregierung Detmold bearbeiten die Anträge für Lehrerinnen und Lehrer aller weiterführenden Schulen im Bezirk (mit Ausnahme der Hauptschulen), für unsere eigenen Beschäftigten und für nachgeordnete Behörden und Einrichtungen.

  2. Leitung: Konstantin Plümer. In dem Dezernat werden Aufgaben zur integrierten, nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raumes wahrgenommen. Dazu können das Instrument der Bodenordnung nach dem Flurbereinigungsgesetz und einige Förderbausteine eingesetzt werden, die teilweise seitens der Europäischen Union (EU) kofinanziert werden.

  3. Der Sitz der Bezirksregierung Detmold ist in der Leopoldstr. 15 in Detmold. Weitere Standorte der Bezirksregierung Detmold sind die: Stapenhorststr. 62, 33615 Bielefeld. Büntestr. 1, 32427 Minden. Hornsche Straße 59, 32756 Detmold. Willi-Hofmann-Str. 33a, 32756 Detmold. Stöckerbusch 1, 33142 Büren. Stand: September 2022.

  4. Die Bezirksregierung Detmold ist auch im weitumfassenden Bereich des Sozialwesens tätig. Hier wird nicht nur beraten, begleitet und gefördert; sondern auch die berufliche Anerkennung für bestimmte soziale Berufe erteilt. Des Weiteren liegt die Zuständigkeit für die sogenannte „ SED-Opfer-Rente “ bei der Bezirksregierung.

  5. 22. Jan. 2024 · Das Zeugnistelefon der Bezirksregierung Detmold ist am Freitag, 26. Januar, und am Montag, 29. Januar, von 8:30 Uhr bis 15 Uhr geschaltet. Die Rufnummer ist 05231/71 48 48. Weitere Hilfe bekommen Schüler und Eltern bei den schulpsychologischen Beratungsstellen im Regierungsbezirk.

  6. Schulpsychologie richtet ihre Angebote an alle Schulen und Schulformen, einschließlich der Ersatzschulen. Schulpsychologie arbeitet in Gremien und Qualitätszirkeln mit. Schulpsychologische Beratung ist freiwillig, kostenfrei, unabhängig und neutral. Schülerinnen, Schüler, Eltern, Lehrkräfte, Schulleitungen und Schulaufsicht können direkt ...

  7. Diese Einrichtungen bedürfen, um durch das Finanzamt von der Umsatzsteuerpflicht befreit zu werden, einer Bescheinigung der Bezirksregierung als zuständiger Landesbehörde. Merkblatt zu § 4 Nr. 20 a) UStG. Einen weiteren Fall, bei dem eine Bescheinigung der Bezirksregierung erforderlich ist, stellt § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz dar.