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  1. An den Notaufnahmen der Charité verwenden wir ein erweitertes MTS, in dem wir zusätzlich zu den Symptomen und Beschwerdeangaben des Patienten auch die lebenswichtigen Vitalfunktionen Atmung, Kreislauf und Bewusstsein berücksichtigen. Hierzu bestimmen wir die Vitalparameter Puls, Blutdruck, Atemfrequenz, Sauerstoffsättigung und Bewusstseinszustand sowie in bestimmten Fällen auch die ...

  2. t: +49 30 450 - 50, Charitéplatz 1, 10117 Berlin. Homepage der Charité - Universitätsmedizin Berlin mit Informationen für Patienten, Ärzte, Wissenschaftler und Studierende sowie Einblicke in das Leistungsspektrum.

  3. Prof. Dr. Julia von Blumenthal. Präsidentin der Humboldt-Universität zu Berlin. Prof. Dr. med. Alena Buyx. Professur Ethik der Medizin und Gesundheitstechnologien an der Technischen Universität München. Dr. Ina Czyborra. Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, Vorsitzende des Aufsichtsrats. Prof. Dr. Angelika Eggert.

  4. 20. Okt. 2005 · Detlev Ganten, der Vorstandsvorsitzende der Charité, begrüßte den Aufruf. Der Vorstand teile die Ansichten der Unterzeichner. „Wenn wir keine effizienten Strukturen bekommen, mit denen wir ...

  5. Willkommen auf der Website des Kraniofazialen Zentrums der Charité in Berlin. Hier finden Sie Informationen über häufig von uns behandelte Erkrankungen, über das chirurgische Team und über Abläufe im Falle eines Aufenthalts bei uns. Unser Kraniofaziales Zentrum gründet sich auf einer fächerübergreifenden Zusammenarbeit der ...

  6. Das Gesetz schreibt vor, dass für die Durchführung eines Entlassmanagements und die Unterstützung durch die Kranken-/Pflegekasse hierbei die Einwilligung der Patienten in schriftlicher Form vorliegen muss. Im Rahmen des Entlassmanagements kann es erforderlich werden, dass das Krankenhaus

  7. an der Charité – Universitätsmedizin Berlin für das Wintersemester 2024/2025 und das Sommersemester 2025 Auf Grund des §29 Absatz 2 des Berliner Hochschul-gesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juli 2011 (GVBl. S. 378), das zuletzt durch Gesetz vom 11. Juli 2023 (GVBl. S. 260) geändert worden ist, in