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  1. Die 1477 gegründete Universität Tübingen kann auf eine über 500 Jahre lange Tradition zurückblicken. Die wichtigsten Meilensteine der Universitätsgeschichte im Überblick: 1769 Herzog Karl Eugen von Württemberg erweitert die Universitätsbezeichnung um seinen eigenen Namen zur "Eberhardino-Carolina". 1790 – 1793 Hölderlin, Hegel und ...

  2. Was kann ich in Tübingen studieren? Das Verzeichnis der Studiengänge an der Universität Tübingen hilft bei der Wahl des Studienfaches

  3. History of the University of Tübingen. The University, founded in 1477, builds on more than five centuries of tradition. Key dates: 1474 First mention of the University: Count Eberhard the Bearded petitions Pope Sixtus IV for permission to establish a university. 1790 – 1793 Hölderlin, Hegel and Schelling are all students at the ...

  4. Die Forschungsschwerpunkte des Instituts liegen in den Kernbereichen der Informatik genauso wie in der Bioinformatik, der Medieninformatik und der Kognitionswissenschaft. Dabei profitieren die Tübinger InformatikerInnen von der vielfältigen Forschungsumgebung innerhalb und außerhalb der Universität Tübingen.

  5. Koreanistik kann an der Universität Tübingen als Haupt- oder Nebenfach studiert werden. Inhaltlich verknüpft das regionalwissenschaftliche Studium den Erwerb der koreanischen Sprache mit Wissen über Geschichte, Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Kultur des modernen Koreas. Das in der Regel 6-semestrige Studium schließt mit dem Abschluss B.A. (Bachelor of Arts) ab. Seit dem ...

  6. Die Tübinger Indologie besteht seit 1856 und behandelt heute Geschichte, Kultur und Sprachen des indischen Subkontinents. Neben dem Schwerpunkt auf den Sprachen Hindi und Sanskrit zeichnet sich die Tübinger Indologie durch ihren Fokus auf Südindien, insbesondere die Region Kerala und die Sprache Malayalam aus (»Gundert Chair«).

  7. Bewerbungsfristen. Eine Bewerbung um einen Studienplatz über das Losverfahren findet zum: Sommersemester: vom 01.03. bis 20.03. (24.00 Uhr) Wintersemester: vom 01.09. bis 20.09. (24.00 Uhr) des jeweiligen Jahres nur über ein Onlineportal statt (Ausschlussfrist!).