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  1. Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend. (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG) "Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 27. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 109) geändert worden ist".

  2. Das Asylgesetz bestimmt auch, unter welchen Voraussetzungen ein einmal abgelehnter Asylantrag wieder aufgenommen werden kann (Folgeantrag, § 71 AsylG) oder wann eine früher ausgesprochene Anerkennung erlischt, zu widerrufen bzw. zurückzunehmen ist ( § 72 und § 73 AsylG). Im Zuge der Flüchtlingskrise in Europa 2015 wurde das Asylgesetz ...

  3. 6. Juni 1994 · (3) Das Bundesministerium der Verteidigung kann in seinem Geschäftsbereich durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales aus zwingenden Gründen der Verteidigung Arbeitnehmer verpflichten, über die in diesem Gesetz und in den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen und Tarifverträgen festgelegten Arbeitszeitgrenzen und -beschränkungen ...

  4. Bundesteilhabegesetz. Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist ein umfassendes Gesetzespaket, das in vier zeitversetzten Reformstufen bis 2023 in Kraft tritt und das für Menschen mit Behinderungen viele Verbesserungen vorsieht. Mit dem BTHG wurden mehr Möglichkeiten der Teilhabe und mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen geschaffen.

  5. Die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung bedeutet, dass der Deutsche Bundestag keine Gesetze verabschieden darf, die gegen das Grundgesetz verstoßen. Der Deutsche Bundestag muss beim Erlass von Gesetzen also beispielsweise die Grundrechte wahren und die unterschiedlichen Gesetzgebungskompetenzen von Bund und Ländern ...

  6. Gesetz von GAY-LUSSAC. Teilchenzahl N) eines Idealen Gases auf einem konstanten Druck p gehalten, während sich die Temperatur oder das Volumen der Gasmenge ändern, so spricht man von einer isobaren Zustandsänderung der Gasmenge. Bei derartigen isobaren Zuständänderungen ist das Volumen V proportional zur Temperatur T V ∼ T b z w.

  7. 14. Aug. 2006 · Vollzitat: "Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1897), das zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 414) geändert worden ist". Stand: Zuletzt geändert durch Art. 15 G v. 22.12.2023 I Nr. 414. Näheres zur Standangabe finden Sie im Menü unter Hinweise.