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  1. Nach vorheriger Anzeige an die Aufsichtsbehörde dürfen in Betrieben, in denen die übliche Arbeitszeit aus verkehrstechnischen Gründen nach 20 Uhr endet, Jugendliche bis 21 Uhr beschäftigt werden, soweit sie hierdurch unnötige Wartezeiten vermeiden können. Nach vorheriger Anzeige an die Aufsichtsbehörde dürfen ferner in mehrschichtigen Betrieben Jugendliche über 16 Jahre ab 5:30 Uhr ...

  2. Aufgelistet werden hier Behörden, Einrichtungen oder Institutionen mit Sitz in Stuttgart, die für das ganze Land Baden-Württemberg, für ein Gebiet über die Stadtgrenzen von Stuttgart hinaus, oder teilweise nur für die Stadt Stuttgart zuständig sind (soweit es sich nicht um städtische Dienststellen handelt). Trägt eine Einrichtung in ...

  3. Seit dem 1. März 2019 sind in Baden-Württemberg die Industrie- und Handelskammern die zuständigen Erlaubnis- und Aufsichtsbehörden nach § 34 c GewO. Die Erlaubnisinhaber sollten im Impressum ihrer Webseiten daher die Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde anpassen, sonst drohen Abmahnungen von Mitbewerbern. § 5 Abs. 1 Nr. 3 TMG ...

  4. Aufgaben. Die Notarkammer Baden-Württemberg vertritt die Notarinnen und Notare in den Oberlandesgerichtsbezirken Stuttgart und Karlsruhe. Sie hat über Ehre und Ansehen ihrer Mitglieder zu wachen, die Aufsichtsbehörden bei ihrer Tätigkeit zu unterstützen, die Pflege des Notariatsrechts zu fördern und für eine gewissenhafte und lautere ...

  5. Patientenberatung. Die zahnmedizinische Patientenberatung in Baden-Württemberg hat eine landesweit einheitliche Service-Hotline. Sie erreichen die kostenfreie Hotline unter der Rufnummer: 0800/47 47 800. Die telefonische Beratung findet montags, mittwochs und freitags von 14.00 bis 17.00 Uhr statt. Zur Patientenberatung.

  6. Die Stadt Stuttgart hat rund 60 kommunale Stiftungen und Fonds, deren Verwendungszweck von den Bürgerinnen und Bürgern festgelegt ist. Mit den Stiftungserträgen oder dem Vermögen werden. bedürftige Personen unterstützt. oder die verschiedensten gemeinnützigen Zwecke verwirklicht, für die keine staatlichen Leistungen zur Verfügung stehen.

  7. 0711 904-11415. 0711 904-11490. schornsteinfegerwesen@rps.bwl.de. Mi-Fr vormittags. Das Regierungspräsidium Stuttgart ist landesweit für die Ausschreibung der etwa 930 Kehrbezirke in Baden-Württemberg und die Auswahl der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerinnen bzw. bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger zuständig.