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  1. Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Studium an der Freien Universität Berlin entschieden haben! Haben Sie bereits einen Studiengang aus unserem vielfältigen Angebot gefunden, der Ihren Interessen und Zielen entspricht? Auf dieser Website finden Sie alle relevanten Informationen bezüglich Bewerbung, Zulassung und Einschreibung.

  2. Nachdem Sie Ihre Online-Bewerbungen abgegeben haben, können Sie sich jederzeit über den Stand Ihrer laufenden Bewerbungen informieren. Je nachdem, wo Sie sich beworben haben, stehen Ihnen verschiedene Bewerbungsportale zur Verfügung. Ich habe mich beworben über: Freie Universität Berlin. uni-assist.

  3. Die Freie Universität Berlin bietet zahlreiche kostenpflichtige weiterbildende Masterstudiengänge an. Ausführliche Informationen zu den einzelnen Masterstudiengängen finden Sie unter Studienangebot. Wenn Sie den gewünschten Masterstudiengang auswählen, erhalten Sie Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen, den jeweiligen ...

  4. An der Freien Universität Berlin können Sie aus einem breit gefächerten Studienangebot wählen. Ein großer Teil der an der Freien Universität Berlin angebotenen Studiengänge mit Abschluss Bachelor of Arts oder Bachelor of Science besteht aus einem Kernfach und entweder zwei Modulangeboten im Umfang von 30 Leistungspunkten (LP) oder einem ...

  5. Um eine oder mehrere Bewerbung/en für die Freie Universität Berlin anlegen und abzugeben, wird das Bewerbungsportal der Freien Universität Berlin benötigt. Es werden nur Online-Bewerbungen akzeptiert. Das Bewerbungsportal bietet Ihnen einen Überblick über: allgemeine Termine und Fristen; Ihre Stammdaten

  6. Im Akademischen Terminkalender der Freien Universität finden Sie Bewerbungsfristen, Immatrikulationsfristen, Fristen zur Rückmeldung sowie Vorlesungszeiten und Angaben zu den Semesterferien.

  7. erstes Fachsemester - grundständige Studiengänge. Bewerber*innen* dürfen drei Anträge auf Zulassung für zulassungsbeschränkte Studiengänge an der Freien Universität Berlin stellen. * Zweitstudienbewerber*innen dürfen gemäß BerlHZVO § 11 (1) insgesamt nur einen Antrag auf Zulassung stellen.