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  1. Geschlecht. männlich. Gesamter Name (bei der Geburt) Alexander Prinz von Sachsen-Coburg und Gotha. Andere Namen. Alexander Prinz von Sachsen-Coburg und Gotha. Eltern. ♂ Andreas von Sachsen-Coburg und Gotha [ Sachsen-Coburg und Gotha] b. 21 März 1943. ♀ Carin Dabelstein [ Dabelstein] b. 16 Juli 1946.

  2. Herzog Ernst II. auf Vereinstaler von 1862. Am 29. Januar 1844 übernahm er als Ernst II. nach dem Tod seines Vaters, Herzog Ernst I., die Herrschaft über das Doppelherzogtum Sachsen-Coburg und Gotha. In Deutschland wurde er vor allem 1849 nach dem Sieg der deutschen Bundestruppen gegen Dänemark beim Gefecht bei Eckernförde bekannt, an dem ...

  3. Stiftung der Herzog von Sachsen-Coburg und Gotha'schen Familie Herzogliche Hauptverwaltung Elsässer Str. 10 96450 Coburg Telefon +49 (0)9561-81450 Telefax +49 (0)9561-8145-20 mail@sachsen-coburg-gotha.de www.sachsen-coburg-gotha.de. Home Kontakt Impressu ...

  4. Prinz Albert von Sachsen-Coburg und Gotha. Prinz-Albert-Denkmal auf dem Coburger Marktplatz. * 26. August 1819. † 14. Dezember 1861. 1840 heiratet der Coburger Prinz Albert die englische Königin Victoria. Er begründet damit das Haus Sachsen-Coburg in Großbritannien, da Victoria seine Cousine ist. Obwohl Albert erhebliche Schwierigkeiten ...

  5. Leben Schloss Kasel, 2010. Andreas Prinz von Sachsen-Coburg und Gotha ist der erstgeborene Sohn von Friedrich Josias Prinz von Sachsen-Coburg und Gotha (1918–1998) und dessen erster Ehefrau Viktoria Luise Gräfin zu Solms-Baruth (1921–2003). 1946 ließen sich seine Eltern scheiden. 1949 zog er mit seiner Mutter und ihrem zweiten Ehemann, einem amerikanischen Besatzungsoffizier, der in ...

  6. 12. Apr. 2021 · Der Prinz nimmt Abschied vom Prinzen. Prinz Hubertus von Sachsen-Coburg und Gotha (links) und Oberbürgermeister Dominik Sauerteig durften sich als erstes in das Kondolenzbuch eintragen. Das steht ...

  7. Das Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha entstand 1826 aus den ernestinischen Herzogtümern Sachsen-Coburg und Sachsen-Gotha. Es wurde zuerst durch Herzog Ernst I. in Personalunion regiert, die 1852 unter Herzog Ernst II. zu einer Realunion ausgeweitet wurde. [1] Das Doppelherzogtum wurde damit zu einem quasiföderalen Einheitsstaat.