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  1. 1. Was ist ein eingetragener Verein (e.V.) Viele neu gegründete Vereine stehen früher oder später vor der Frage, ob sie ihren Verein im Vereinsregister eintragen lassen sollten oder nicht. Ein eingetragener Verein ist eine Versammlung natürlicher oder juristischer Personen, die ein gemeinsames Interesse verfolgen. Dem Recht nach handelt es ...

  2. Die Gemeinnützigkeit ist in Deutschland in § 52 Abs. 1 Abgabenordnung (AO) legal definiert. Es heißt dort zur Definition: „eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern.“.

  3. Ein altrechtlicher Verein ist eine juristische Person, aber nicht im Vereinsregister des örtlichen Amtsgerichtes eingetragen (verwendet also nicht den Zusatz „ e. V. “) und wird auch nicht von dort beaufsichtigt. Art. 233 § 10 EGBGB regelt die Vertretungsbefugnis der Gemeinden für Personenzusammenschlüsse alten Rechts.

  4. de.wikipedia.org › wiki › EVEV – Wikipedia

    EV steht als Abkürzung für: earned value, siehe Fertigstellungswert. Eifelverein, Wanderverein. Elberfelder Verschönerungsverein, Verschönerungsverein im heutigen Wuppertal. Energieversorgung, die Belieferung von Verbrauchern mit Nutzenergie. electric vehicle, siehe Elektrofahrzeug. Embedded Value, Bewertungsgröße in der Finanzwirtschaft.

  5. Vereinsrecht (Schweiz) In der Rechtswissenschaft der Schweiz bezeichnet Vereinsrecht ein Rechtsgebiet, das sich mit Gründung und Organisation von Vereinen beschäftigt. Vereine (fr. Associations, it. Associazioni) stellen in der Schweiz die weitaus häufigste Gesellschaftsform dar. Die gesetzlichen Vorschriften, welche die Vereine betreffen ...

  6. Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist der Interessenverband für die Ersatzkassen Deutschlands auf Bundes- und Landesebene sowie ein Anbieter von Dienstleistungen. Der vdek hat seinen Sitz in Berlin. Die sechs Mitglieder des Verbands sind die Barmer Ersatzkasse, DAK-Gesundheit, HEK – Hanseatische Krankenkasse, Handelskrankenkasse ...

  7. Mitglieder sind Körperschaften des öffentlichen Rechts – dies sind die Tierärztekammern, die aufgrund von Landesgesetzen in den Bundesländern gebildet werden.. Körperschaften des privaten Rechts sind als Beobachter am Dachverband beteiligt – dies sind eingetragene und nicht eingetragene Vereine, in denen sich Tierärzte verschiedener Berufszweige zusammengeschlosse