Yahoo Suche Web Suche

Suchergebnisse

  1. Suchergebnisse:
  1. Statutarstadt (Österreich) Eine Statutarstadt (in juristischen Texten Stadt mit eigenem Statut) ist in Österreich eine Stadt, die sich von den übrigen Gemeinden durch ein eigenes, landesgesetzlich erlassenes Stadtstatut (oder Stadtrecht) auszeichnet, das jene Fragen regelt, die für die übrigen Gemeinden in der Gemeindeordnung geregelt werden.

  2. In Österreich gibt es 2.093 Gemeinden, davon sind 15 Städte mit eigenem Statut (Statistik Austria, Stand 2022). Die Mitgliedschaft im Österreichischen Städtebund ist nicht nur Statutarstädten und Stadtgemeinden vorbehalten. Auch zahlreiche größere Marktgemeinden sind Mitglied im Österreichischen Städtebund. Nach oben.

  3. Die größte Gemeinde Österreichs ist die Statutarstadt Wien mit 1.982.097 Einwohnern, gefolgt von den Statutarstädten Graz (298.479) und Linz (210.118). Die größte Gemeinde ohne eigenes Statut ist die Stadt Dornbirn in Vorarlberg mit 51.222 Einwohnern.

  4. Statutarstadt. in Österreich eine von der Geltung der Gemeindeordnung des Bundeslands ausgenommene Stadt, die durch Landesgesetz und mit Zustimmung der Bundesregierung als Stadt mit eigenem Statut erklärt ist. Der Bürgermeister einer Stadt mit eigenem Statut hat die Stellung eines Bezirkshauptmanns. Leben & Lifestyle.

  5. Städte mit eigenem Statut (Statutarstädte): Einer Gemeinde mit mehr als 20.000 Einwohnern ist auf ihren Antrag durch Landesgesetz ein Statut zu verleihen, sofern dadurch Landesinteressen nicht gefährdet werden. Die Organe der Städte mit eigenem Statut sind zugleich Gemeinde- und Bezirksinstanz, sie besorgen die Agenden der Bezirkshauptmannnschaft. Statuarstädte sind: Eisenstadt, Graz ...

  6. Der Magistrat ist die Geschäftsstelle der Organe einer Stadt mit eigenem Statut. Daher besorgt er neben den Gemeindeaufgaben, die sonst von einem Gemeinde- oder Stadtamt besorgt werden, auch die Geschäfte der Bezirksverwaltung. Er unterliegt der Aufsicht der zuständigen Gemeindebehörden (insbesondere Gemeinderat, Stadtsenat und ...

  7. Statutarstadt. Statutarstädte sind Städte mit einem eigenen Stadtrecht (Statut). Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister übernimmt bei diesen Städten mithilfe des Magistrats neben den gemeindeeigenen Aufgaben (z.B. Baubehörde) auch noch die Aufgaben der Bezirksverwaltung (z.B. Pass-, Gewerbebehörde), d.h. für diese Städte ist keine Bezirkshauptmannschaft zuständig.