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  1. Online Versetzung NRW (OLIVER) OLIVER ist ein Angebot des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW. Auf diesem Weg können Personen, die unbefristet im öffentlichen Schuldienst des Landes NRW beschäftigt sind, eine Versetzung beantragen. Über das Portal lassen sich verschiedene Anträge stellen: Versetzung innerhalb NRW. Rückkehr ...

  2. Eine Bewerbung muss online unter www.oliver.nrw.de erfolgen. Laufbahngleiche Versetzungen. Laufbahngleiche Versetzungen können nicht im Rahmen des Bewerbungsverfahrens auf ausgeschriebene Stellen sondern ausschließlich im Rahmen des allgemeinen Versetzungsverfahrens durchgeführt werden. Für den Versetzungstermin 1.

  3. Versetzungen in andere Bundesländer. Lehrkräfte, die sich bereits unbefristet im Dienste Nordrhein-Westfalens befinden, können am Ländertauschverfahren teilnehmen oder mit einer Freigabe an Bewerbungsverfahren anderer Länder teilnehmen. Das Lehrertauschverfahren ist fristgebunden und findet immer zum 1. August eines Jahres teil.

  4. Versetzungen innerhalb NRW; Versetzungen in andere Bundesländer; Downloads Hinweise zum Datenschutz. PDF, 20,64 KB als ZIP-Archiv herunterladen. Informationen zum Thema im Internet OLIVER. Onlineversetzung NRW; Landesweite Übersicht der Ansprechpartner ...

  5. Lehrkräfte können weiterhin im Rahmen des Einstellungsverfahrens eine Versetzung in den Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen erreichen: Bewerbung im Rahmen des Lehrereinstellungsverfahrens unter www.leo.nrw.de, über das Ausschreibungsverfahren oder das Listenverfahren. Die Freigabeentscheidung durch die zuständige ...

  6. Einstellende Behörden sind in der Regel die Bezirksregierungen. Bewerben können sich alle Lehrkräfte, die eine Lehramtsbefähigung besitzen. Die Einstellungen erfolgen zum 1. Februar, zum 1. Mai, zum Unterrichtsbeginn nach den Sommerferien, zum 1. November eines Kalenderjahres oder während des laufenden Schuljahres, soweit in dieser Zeit ...

  7. Versetzungen können aus persönlichen Gründen beantragt oder aus dienstlichen Gründen angeordnet werden. Es handelt sich bei einer Versetzung um einen dauerhaften Wechsel der Schule und/oder des Dienstortes. wichtig: Sprechen Sie mit Ihren VBE-Personalräten, wenn Sie Fragen zur Abordnung haben oder nicht abgeordnet werden wollen.