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  1. 27. (1) Jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik hat das Recht, den Grundsätzen dieser Verfassung gemäß seine Meinung frei und öffentlich zu äußern. Dieses Recht wird durch kein Dienst- oder Arbeitsverhältnis beschränkt. Niemand darf benachteiligt werden, wenn er von diesem Recht Gebrauch macht.

  2. Gesetzblatt, ausgegeben in Berlin am 15. Oktober 1968. Das Gesetzblatt erschien seit der Verkündung der ersten Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (Nr. 1 vom 8. Oktober 1949) und ersetzte das Zentralverordnungsblatt. 1954 wurde ein zweiter Teil als „Zentralblatt der Deutschen Demokratischen Republik“ herausgegeben.

  3. Verfassungsgrundsätzegesetz. Das Verfassungsgrundsätzegesetz ( Gesetz zur Änderung und Ergänzung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik) war ein Zusatzgesetz vom 17. Juni 1990 zur Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik. Es blieb bis zur deutschen Wiedervereinigung am 3.

  4. Weimarer Verfassung von 1919, erste demokratisch-parlamentarische Verfassung Deutschlands, Reichsverfassung für die Weimarer Republik; Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland von 1949 (1990), die Bundesverfassung des vereinten Deutschland; Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik von 1949 (mit den Fassungen von 1968 und 1974 ...

  5. Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 (kurz deutsches Grundgesetz; allgemein abgekürzt GG, seltener auch GrundG) ist die Verfassung [2] Deutschlands . Der von September 1948 bis Juni 1949 in Bonn tagende Parlamentarische Rat arbeitete das Grundgesetz im Auftrag der drei westlichen Besatzungsmächte aus und ...

  6. 7. September 1960. Das Präsidentenamt der Deutschen Demokratischen Republik gab es von 1949 bis zum Jahr 1960. Grundlage dafür war die Verfassung der DDR vom 7. Oktober 1949 (Abschnitt V). Der „ Präsident der Republik “ wurde von Volkskammer und Länderkammer gewählt, also den beiden Kammern des Parlaments. Das Amt war eher ...

  7. Verfassungen der Deutschen Demokratischen Republik. ab dem 7. Oktober 1949 1. Verfassung der DDR. 1949. Die Verfassung von 1949 war zwar nach Artikel 83 höherrangiges Recht der DDR, doch wurde sie fortlaufend durch Gesetze geändert (verfassungsdurchbrechende Gesetze), da alle Gesetze der DDR zuvor in der Nationalen Front, dem zwangsweisen Zusammenschluss aller Parteien der DDR verabredet ...