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  1. www.rosenheim.de › buergerservice › sozialleistungenStadt Rosenheim: Ehrenamtskarte

    Die Stadt Rosenheim stellt die Bayerische Ehrenamtskarte für in Rosenheim wohnende Bürger/-innen aus, unabhängig davon, wo das Ehrenamt ausgeübt wird. Bürger/-innen, die sich ehrenamtlich engagieren, können über den Verein oder die Organisation, bei der sie tätig sind, oder direkt bei der Stadtverwaltung Rosenheim, Tel. +49 (0) 80 31 / 365-15 07, die bayerische Ehrenamtskarte beantragen.

  2. Versammlungen. Versammlungen sind zu unterscheiden in. Versammlungen unter freiem Himmel (anmeldepflichtig) und. Versammlungen in geschlossenen Räumen (nicht anmeldepflichtig). Eine Versammlung unter freiem Himmel ist anmeldepflichtig, wenn mehrere Personen (mind. zwei) sich zu einem gemeinsamten Zweck zusammen finden.

  3. Amtsgericht Rosenheim/Betreuungsverfahren Informationen zum Betreuungsverfahren sowie Kontaktdaten des Betreuungsgerichts am Amtsgericht Rosenheim. Bayerische Staatsregierung/Vorsorge und Betreuung Broschüren einschließlich Formulare zur Vorsorgevollmacht, Muster Konto/Depotvollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung

  4. www.rosenheim.de › buergerservice › sozialleistungenStadt Rosenheim: Wohngeld

    Wohngeld. Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung als Mietzuschuss für den/die Mieter/-in einer Wohnung oder eines Zimmers, bzw. als Lastenzuschuss für den/die Eigentümer/-in eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung gezahlt. Wenn Sie nur geringe Einkünfte haben, kann Ihnen zur Senkung der Unterkunftskosten Wohngeld bewilligt werden.

  5. Vorlesen. Es besteht ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn das Kind. das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, im Bundesgebiet bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder der von seinem Ehegatten / Lebenspartner dauernd getrennt lebt, nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil ...

  6. 1. März 2024 · Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben wie Aktivitäten in Vereinen, Musikunterricht, etc. (Nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, max. 15,00 € monatlich.) Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Stadt Rosenheim. Auf der Internetseite der Stadt Rosenheim finden sich auch die notwendigen Antragsformulare.

  7. 1. März 2024 · Wir sind bemüht Ihre Anträge so schnell wie möglich zu bearbeiten. Sie helfen uns hierbei wenn Sie uns die für die Bearbeitung nötigen Informationen möglichst schnell und vollständig zukommen zu lassen. In finanziellen Notlagen setzen Sie sich bitte mit Ihrem/r Sachbearbeiter/in in Verbindung. Hier finden Sie alle erforderlichen Formulare.