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  1. September online über das SIM-Portal der Universität des Saarlandes. Für die Ausrichtung Politik-Recht-Gesellschaft gibt es eine Kapazitätsbeschränkung. Hier müssen Sie sich bis Mitte Juli für die freien Plätze bewerben. Die Vergabe erfolgt über den NC. Die Bewerbung ist online über das SIM-Portal der Universität des Saarlandes bis

  2. Hinweise, Anleitungen, Video-Tutorials und praktische Tipps zur Nutzung des SIM-Portals für Bewerbung und Einschreibung der Universität des Saarlandes.

  3. Das Gasthörerstudium kennt kein besonderes Rückmeldeverfahren. Auch wenn Sie bereits im aktuellen Semester als Gasthörer*in der Universität des Saarlandes eingeschrieben waren und dies im folgenden Semester bleiben wollen, benötigen Sie die o. g. Unterlagen und senden diese bitte an folgende Adresse: Universität des Saarlandes

  4. Sehr gute Betreuung, eine moderne Infrastruktur und kurze Wege auf dem Campus - die Universität des Saarlandes bietet optimale Bedingungen für eine erfolgreiche Promotion. Viele Fachrichtungen der Universität sind in Forschung und Lehre eng miteinander vernetzt. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler arbeiten mit Hochschulen in der ...

  5. Kann ich mich auch zum Sommersemester in das erste Fachsemester einschreiben? Nein, da eine Aufnahme des Studiums der Rechtswissenschaft nur zum Wintersemester möglich ist. Universität des Saarlandes Kontakt Universität des Saarlandes Campus 66123 Saar ...

  6. Die Einschreibung (Immatrikulation)für ein erstes Fachsemester erfolgt ohne vorherige Bewerbung online über die SIM-Portale der Universität des Saarlandes durch Auswahl der Aktionskachel "Einschreibung (inkl. Austauschstudierende)", und zwar: für ein Wintersemester bis Ende September und

  7. Ohne eine für das beantragte Studium nachgewiesene Hochschulzugangsberechtigung oder ohne Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse in einer Form gemäß den für die Universität des Saarlandes verbindlichen Rechtsvorschriften, ist keine Änderung in eine Ersthörerschaft möglich. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen ist eine erneute Zulassung für die Ersthörerschaft erforderlich ...