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  1. Wahlperiode des deutschen Bundestages) Der 1. Untersuchungsausschuss der 19. Wahlperiode des Deutschen Bundestages beschäftigte sich mit dem Terroranschlag auf dem Breitscheidplatz in Berlin vom 19. Dezember 2016. Der Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestags nahm im März 2018 die Arbeit auf. Der Abschlussbericht wurde am 21.

  2. Der 1. Bundestag konstituierte sich nach der Bundestagswahl 1949, die am 14. August 1949 stattfand. Alterspräsident war Paul Löbe von der SPD ( Reichstagspräsident a. D.). Am 15. September 1949 wählte der 1. Bundestag Konrad Adenauer ( CDU) mit 202 Ja-Stimmen, 142 Nein-Stimmen, 44 Enthaltungen und einer ungültigen Stimme im ersten Wahlgang ...

  3. Der 18. Deutsche Bundestag bestand vom 22. Oktober 2013 bis zum 24. Oktober 2017. Er wurde durch die Bundestagswahl 2013 vom 22. September 2013 gewählt. Dabei wurde erstmals das neue Bundestagswahlrecht angewendet, das negatives Stimmgewicht verhindern soll und damit das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Wahlrecht von 2012 umsetzt.

  4. Untersuchungsausschuss der 19. Wahlperiode des Deutschen Bundestages war ein Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestags . Er sollte das Verhalten der Bundesregierung, insbesondere des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und seiner nachgeordneten Behörden, seit Unterzeichnung des Koalitionsvertrages zwischen CDU/CSU und SPD für die 18.

  5. Wahlperiode des Deutschen Bundestages (häufig auch als Wirecard-Untersuchungsausschuss bezeichnet) war ein Untersuchungsausschuss des 19. Deutschen Bundestags. Er sollte das Verhalten der deutschen Bundesregierung und der ihr unterstehenden Behörden im Zusammenhang mit den Vorkommnissen um den Zahlungsdienstleister Wirecard untersuchen.

  6. Das Präsidium des 20. Deutschen Bundestages besteht aus der Bundestagspräsidentin Bärbel Bas ( SPD) sowie den fünf Stellvertretern Aydan Özoğuz (SPD), Yvonne Magwas ( CDU ), Katrin Göring-Eckardt ( Bündnis 90/Die Grünen ), Wolfgang Kubicki ( FDP) und Petra Pau ( Die Linke ). Bis zu ihrem Ausscheiden am 8.

  7. Der Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages ( VgA) ist ein nach Art. 45a Grundgesetz (dort: Ausschuß für Verteidigung) vorgesehener Pflichtausschuss. Die Zuständigkeit des Bundestagsausschusses entspricht dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung. Die Aufgabe des Ausschusses besteht darin, Beschlüsse des Deutschen ...