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  1. Deutsches Heer war die offizielle Bezeichnung der Landstreitkräfte des Deutschen Kaiserreiches von 1871 bis 1918. Die Verfassung des Deutschen Reiches verwendet daneben noch den Begriff „Reichsheer“ in Anlehnung an das Bundesheer des Norddeutschen Bundes . Oberbefehlshaber des Deutschen Heeres war der Deutsche Kaiser.

  2. Liste der Flaggen des Deutschen Kaiserreichs. Unter der Liste der Flaggen des Deutschen Kaiserreichs finden sich alle Flaggen des kaiserlichen Deutschen Reiches (1871–1918), seiner Königreiche, Herzog- und Fürstentümer. Flaggen, Standarten und Wimpel zur Zeit der Kaiserlichen Marine. Die Admiralsflaggen sind seither unverändert.

  3. Geographie. Das Deutsche Kaiserreich erstreckte sich ohne Kolonien über eine Fläche von rund 540.000 Quadratkilometer. Es bestand aus 25 Bundesstaaten, darunter Preußen, Bayern, Sachsen und Württemberg. Das Städtewesen im Kaiserreich war geprägt von einer zunehmenden Urbanisierung. Große Städte wie Berlin, Hamburg, München, Leipzig und ...

  4. Garde-Division. 5. September 1818 bis 30. April 1919. 1. Garde-Regiment zu Fuß (Gemälde von Carl Röchling, 1894) Die 1. Garde-Division, für die Dauer des mobilen Verhältnisses auch als 1. Garde-Infanterie-Division bezeichnet, war ein Großverband der Preußischen Armee .

  5. Gesellschaftsgruppen. Die Gesellschaft des Deutschen Kaiserreiches war von großen sozialen Ungleichheiten gekennzeichnet. An der Spitze standen das Kaiserhaus und der Adel als Großgrundbesitzer auf dem Land sowie in den Städten wohlhabende Unternehmer, die über großen wirtschaftlichen Einfluss und Reichtum verfügten.

  6. Militär und Militarismus. Im Deutschen Kaiserreich hatten Armee und Marine eine Sonderstellung. Die Bevölkerung wurde von Kindesbeinen an auf eine militaristische Denkweise und Disziplinierung getrimmt. Militärische Tugenden wie Gehorsam, Pflichterfüllung und Opferbereitschaft wurden in Schulen, Vereinen und durch die Medien gefördert.

  7. Deutscher Kaiser. Der Deutsche Kaiser war von 1871 bis 1918 das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches. Das deutsche Kaisertum wurde als Fortführung des 1806 erloschenen römisch-deutschen Kaisertums verstanden, hatte faktisch aber keine politischen Gemeinsamkeiten mit dieser monarchischen Herrschaftsform des Heiligen Römischen Reiches.