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  1. Die Geruchs-Immissionsrichtlinie (GIRL) enthält u.a. Regelungen zur Bewertung von Geruchsimmissionen durch Tierhaltungsanlagen. So erhalten die Genehmigungsbehörden das Handwerkszeug für eine vernünftige Beurteilung von Geruchsimmissionen.

  2. www.lanuv.nrw.de › umwelt › landwirtschaft-und-ernaehrungLANUV

    In der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) werden maximal zulässige Belastungswerte für Gerüche (Immissionswerte) genannt, die auf der Überschreitungshäufigkeit von Geruchsstunden beruhen. Mit der Einführung der Geruchsstunde wird berücksichtigt, dass die Belästigungswirkung von Gerüchen nicht nur von der Dauer, sondern auch von der ...

  3. Außenbereich und Betrachtung benachbarter Tierhaltungsanlagen. Für den Außenbereich gibt es in Anhang 7 TA Luft zwei Immissionswerte. Für die Beurteilung von Tierhaltungsgerüchen im Außenbereich gilt im Regelfall ein Immissionswert von 0,20. Für alle anderen geruchsrelevanten Anlagen gilt ein Immissionswert von 0,15.

  4. 29. Feb. 2008 · Die Geruchsimmissions-Richtlinie GIRL, mittlerweile seit 1993 in der praktischen Anwendung, hat eine erneute Aktualisierung erfahren. Nachdem 2004 in der ersten ergänzten und aktualisierten Fassung die Ergebnisse des Hedonik-Projektes in die GIRL Eingang fanden und damit die Wirkung angenehmer Geruchsimmissionen explizit berücksichtigt wurden, wurden jetzt die Ergebnisse des Projektes ...

  5. Die vorliegende zweite ergänzte Fassung der GIRL berücksichtigt das unterschiedliche Belästigungspotential tierartspezifischer Geruchsimmissionen, die Ortsüblichkeit landwirtschaftlicher Gerüche und die Privilegierung der Landwirtschaft im Außenbereich. Die Änderungen beruhen auf den Ergebnissen des Forschungsprojektes „Geruchsbeurteilung in der Landwirtschaft“ (2006).

  6. www.lanuv.nrw.de › umwelt › luftGerüche - LANUV

    Gerüche in Abgasfahnen werden daher sowohl bei der staatlichen Überwachung von Betrieben (Anlagen) als auch bereits bei deren Genehmigung durch Behörden berücksichtigt und im Hinblick auf ihre belästigende Wirkung bewertet. Auch im Rahmen der Bauleitplanung wird vorbeugend versucht, spätere Geruchsbelästigungen z.B. in neuen Wohngebieten von vornherein auszuschließen. Grundlage dieser ...

  7. 21. Nov. 2008 · Wenn das Vorhandensein anderer Geruch emittierender Anlagen auszuschließen ist, ist von einer vorhandenen Belastung IV = 0 auszugehen. Zurückliegende Messungen oder Feststellungen über Immissionen und Emissionen dürfen nur herangezogen werden, wenn sich die für die Immissionssituation im Beurteilungsgebiet maßgeblichen Verhältnisse in der Zwischenzeit nicht erheblich verändert haben.