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  1. Zuständigkeit des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Quelle: Kiyoshi Hijiki via Getty Images. Deutschland hat ein föderales System der Datenschutzaufsicht, das aus den Datenschutzaufsichtsbehörden in Bund und Ländern besteht. Zudem gibt es im Bereich von Rundfunk, Presse sowie Kirchen und ...

  2. Prof. Ulrich Kelber. Geboren am 29. März 1968. verheiratet, 5 Kinder. 1987 bis 1993 Studium der Informatik und Biologie in Bonn, 1993 bis 1995 Wissenschaftlicher Mitarbeiter GMD - Forschungszentrum Informationstechnik, 1996 bis 2002 Wissensmanagement-Berater bei einer IT -Firma (September 2000 bis September 2002 beratend).

  3. Aufgaben und Befugnisse des. BfDI. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ( BfDI) ist eine eigenständige oberste Bundesbehörde. Seit dem 7. Januar 2019 ist Prof. Ulrich Kelber der Bundesdatenschutzbeauftragte. Er ist der Hüter des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung.

  4. www.bfdi.bund.de › DE › ServiceBfDI - Startseite

    Hier sollte eine Beschreibung angezeigt werden, diese Seite lässt dies jedoch nicht zu.

  5. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Anschrift: Graurheindorfer Str. 153, 53117 Bonn. Zentrale Telefonnummer: 0228/997799-0. Zentrale Mail-Adresse: poststelle@bfdi.bund.de. Behördlicher Datenschutzbeauftragter: Herr Kapsa. Telefonnummer: 0228/997799-1950. Mail-Adresse: bdsb@bfdi.bund.de

  6. Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit: Ulrich Kelber: 1978 Bundeskanzleramt: Beauftragter der Bundesregierung für die neuen Bundesländer: Carsten Schneider: 1998 Beauftragter für die Nachrichtendienste des Bundes: Wolfgang Schmidt: 1975 Beauftragte der Bundesregierung für die Zusammenarbeit von Bund und Ländern

  7. Prof. Ulrich Kelber ist Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Seine Aufgabe ist es, für Datenschutz in einer immer digitaler werdenden Welt zu sorgen. Er schützt damit das Grundrecht eines jeden Bürgers auf seine Privatsphäre und sein Recht an den eigenen Daten vor dem Zugriff internationaler Konzerne genauso ...