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  1. Freibetrag. Bei den Hinterbliebenenrenten gibt es Freibeträge. Das heißt, dass es zu keiner Einkommensanrechnung und damit zu keiner Rentenkürzung kommt, sofern die gesetzlich definierten Freibeträge nicht überschritten werden. Der Freibetrag beträgt bei Witwen- und Witwerrenten und bei Erziehungsrenten das 26,4fache des aktuellen ...

  2. Bleiben 645,38 € übrig. Von diesen 645,38€ werden 40 % auf die Witwenrente von 600€ abgezogen. 600€ minus 258,15€ = 341,85€. 341,85€ Witwenrente bleiben nach Einkommensanrechnung der Altersrente unserer Witwe übrig. Macht bezogen auf 12 Kalendermonate einen rechnerischen Verlust an Witwenrente von 12 x 258,15€ = 3.097,80€.

  3. 2. Feb. 2021 · Die Hinterbliebenenrente bleibt aber auch bis zu einem festgelegten Freibetrag unberührt. Der Freibetrag für die Einkommensanrechnung liegt derzeit bei 902,62 Euro in den alten Bundesländern und 877,27 Euro in den neuen Bundesländern. Übersteigen die Nettoeinkünfte diesen Betrag für die Einkommensanrechnung, werden die übersteigenden Einnahmen zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.

  4. 22. Mai 2024 · Kleine Witwenrente: Wird gezahlt, wenn die Voraussetzungen für die große Witwenrente nicht erfüllt sind. Nach neuem Recht wird sie nur für einen Zeitraum von 24 Monaten nach dem Tod der verstorbenen Person ausbezahlt. Einkünfte und Freibeträge: Einkünfte der hinterbliebenen Person werden anteilig auf die Hinterbliebenenrente angerechnet ...

  5. Hinterbliebene, für die das neue Recht gilt, müssen neben den Voraussetzungen des alten Rechts zusätzlich folgende Vorgaben für eine Witwenrente erfüllen: Die Ehe muss mindestens ein Jahr bestanden haben. Eine Ausnahme von dieser Regel kann gelten, wenn der Partner unvorhergesehen, etwa bei einem Unfall, gestorben ist.

  6. Gehören Sie zu den mehr als 5 Millionen Witwen oder Witwern, die eine gesetzliche Hinterbliebenenrente erhalten? Dann ist der 1. Juli 2024 für Sie ein wichtiges Datum. Denn dann wird Ihre Rente angepasst.

  7. Eine Einkommensanrechnung erfolgt bei Hinterbliebenenrenten, wenn weiteres Einkommen bezogen wird. Anzurechnen sind 40 Prozent des den Freibetrag übersteigenden pauschalisierten Nettoeinkommens. Für die Umrechnung vom Brutto ins Netto gelten pauschale Prozentsätze. Beispiel zur Einkommensanrechnung für eine Witwenrente für die alten Bundesländer für die Zeit ab 1.7.2023: Petra T ...