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  1. Rn 1 § 1867 entspricht weitgehend der Regelung des § 1846 aF und ist eine Ausnahme der Verteilung der Funktionen zwischen Betreuer und BtG.Die Norm soll die Schutzlücke schließen, die sich daraus ergeben kann, dass das BtG grds nur die Arbeit des Betreuers überwacht und durch Genehmigungen bzw deren Verweigerung unterstützt. § 1867 ermöglicht es dem Gericht, zur Verhinderung ...

  2. psychiatrie-verlag.de › wp-content › uploadsRP 10-1 innen

    Schlüsselwörter: Einstweilige Maßregel, freiheitsentziehende Unterbringung, freiheitsentziehende Maßnahme, Unterbrin-gungsverfahren Beiträge Hoffmann: Freiheitsentziehende Unterbringung auf Grundlage einer einstweiligen Maßregel des Betreuungsgerichts R & P (2010) 28: 24 – 29 Detention and freedom-restricting measures as interim orders ...

  3. § 1846 BGB Einstweilige Maßregeln des Familiengerichts § 1857a BGB Befreiung des Jugendamts und des Vereins § 1888 BGB Entlassung von Beamten und Religionsdienern § 1890 BGB Vermögensherausgabe und Rechnungslegung § 1891 BGB Mitwirkung des Gegenvormunds § 1892 BGB Rechnungsprüfung und ‑anerkennung

  4. § 1846 BGB Einstweilige Maßregeln des Familiengerichts § 1857 a BGB Befreiung des Jugendamts und des Vereins § 1888 BGB Entlassung von Beamten und Religionsdienern § 1890 BGB Vermögensherausgabe und Rechnungslegung § 1891 BGB Mitwirkung des Gegenvormunds § 1892 BGB Rechnungsprüfung und -anerkennung

  5. § 1866 Prüfung der Rechnung durch das Betreuungsgericht § 1867 Einstweilige Maßnahmen des Betreuungsgerichts. Untertitel 4. Beendigung, Aufhebung oder Änderung von Betreuung und Einwilligungsvorbehalt § 1868 Entlassung des Betreuers § 1869 Bestellung eines neuen Betreuers § 1870 Ende der Betreuung

  6. § 1846 BGB Einstweilige Maßregeln des Familiengerichts § 1857 a BGB Befreiung des Jugendamts und des Vereins § 1888 BGB Entlassung von Beamten und Religionsdienern § 1890 BGB Vermögensherausgabe und Rechnungslegung. I. Einleitung; II. Bedeutung für das Betreuungsgericht; III. Bedeutung für die Betreuungsbehörde; IV. Bedeutung für den ...

  7. Bürgerliches Gesetzbuch / § 1867 Einstweilige Maßnahmen des Betreuungsgerichts . Gesetz aus Haufe Personal Office Platin. Bestehen dringende Gründe für die Annahme, dass die Voraussetzungen für die Bestellung eines Betreuers gegeben sind, und konnte ...