Yahoo Suche Web Suche

  1. Betreuungsrechtsreform 2023: Ein umfassender Überblick der Änderungen für Rechtsanwälte. Fachbeitrag der Zeitschrift FuR über Rahmenbedingungen für künftige Tätigkeit als Anwalt.

    • Online-Seminare

      gemäß § 15 FAO

      Mind. 12 Online-Seminare pro Jahr

    • Top-Inhalte

      aus 14 Rechtsgebieten

      BGHZ, BGHSt Entscheidungssammlungen

Suchergebnisse

  1. Suchergebnisse:
  1. Die Betreuung stellt eine wichtige Hilfe für die . Betroffenen dar. Sie kann von ihnen aber auch . als Eingriff empfunden werden, zumal wenn sie mit der Betreuerbestellung nicht einverstanden sind. Wenn eine Person ihren Willen frei bilden kann, darf gegen ihren Willen ein Betreuer . nicht. bestellt werden. Für alle Bereiche des Betreu-

  2. 2. Feb. 2023 · Will ein Gericht gegen den Willen des Betroffenen eine gesetzliche Betreuung einrichten oder erweitern, muss es prüfen, ob das fehlende Einverständnis auf dem freien oder nur auf dem natürlichen Willen beruht. Der Unterschied liegt laut Bundesgerichtshof darin, ob der Betroffene Grund, Bedeutung und Tragweite der Betreuung intellektuell erfassen kann oder nicht. Gegebenenfalls sei ein ...

  3. 4. Mai 2021 · (2) 1Über die Verlängerung der Betreuung oder des Einwilligungsvorbehalts hat das Gericht spätestens sieben Jahre nach der Anordnung dieser Maßnahmen zu entscheiden. 2Ist die Maßnahme gegen den erklärten Willen des Betroffenen angeordnet worden, ist über eine erstmalige Verlängerung spätestens nach zwei Jahren zu entscheiden.

  4. 18. Feb. 2015 · Nach § 1896 Abs. 1 a BGB darf gegen den freien Willen des Volljährigen ein Betreuer nicht bestellt werden. Wenn der Betroffene wie hier der Einrichtung einer Betreuung nicht zustimmt, ist neben der Notwendigkeit einer Betreuung stets zu prüfen, ob die Ablehnung durch den Betroffenen auf einem freien Willen beruht…

  5. Die Pflicht zur persönlichen Anhörung des Betroffenen gemäß § 278 Abs. 1 FamFG besteht nach § 68 Abs. 3 Satz 1 FamFG grundsätzlich auch im Beschwerdeverfahren. Zwar räumt § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG dem Beschwerdegericht auch in einem Betreuungsverfahren die Möglichkeit ein, von einer erneuten Anhörung des Betroffenen abzusehen.

  6. 2. Nov. 2023 · Bei Anordnung einer Betreuung gegen den Willen der betroffenen Person muss die Überprüfung bereits nach zwei Jahren erfolgen (§ 295 Abs. 2 FamFG). Wille des Betroffenen ist von zentraler Bedeutung Der Betroffene hat nach § 1816 BGB ein weitgehendes Mitspracherecht bei der gerichtlichen Entscheidung über die Betreuerbestellung hinsichtlich:

  7. 20. Aug. 2023 · Eine Unterbringung in einem offenen Heim scheidet gegen den Willen des Betreuten ganz regelmäßig aus, solange der Betreute seinen freien Willen äußern kann. Solange der Betreuer für die optimale Versorgung sorgt, hat dieser seinen Pflichten genüge getan und kann im Schadensfall auch nicht belangt werden. Es ist zwar durchaus möglich ...