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  1. Schwur · Schwurgericht. Schwur m. ‘Eid, feierliches Versprechen, Beteuerung’. Das ablautend zu dem unter schwören (s. d.) behandelten Verb gebildete Abstraktum begegnet erst in mhd. swuor ‘Eid, Schwur, gotteslästerliche Rede, Fluch’. Doch vgl. früher bezeugte Zusammensetzungen wie ahd. meinswuoro ‘Meineid’ oder ‘wer einen ...

  2. 29. Nov. 2009 · November 2009 soll heute dargestellt werden, welche Spruchkörper es beim Landgericht gibt und wann diese zuständig sind. Beim Landgericht gibt es die kleine Strafkammer, die große Strafkammer und das Schwurgericht. Daneben gibt es noch Spezialzuständigkeiten wie die Staatsschutzkammer gem. § 74a GVG und die Wirtschaftsstrafkammer gem. 74c GVG.

  3. 15. Mai 2024 · Schöffengricht - Strafmaß. Jugendschöffengericht - Jugendstrafrecht. Ein Schöffengericht ist ein Spruchkörper des Amtsgerichts in Strafsachen, der in der Regel mit einem Richter und zwei ...

  4. 23. Aug. 2023 · Schwurgericht n ( strong, genitive Schwurgerichtes or Schwurgerichts, plural Schwurgerichte) ( law) a criminal court made up of professional judges and lay judges (in Germany, three professional and two lay judges, so-called Schöffen)

  5. Geschworene. Ein Geschworenengericht setzt sich stets aus drei Berufsrichtern, einschließlich des Vorsitzenden, ("Schwurgerichtshof") sowie acht Geschworenen, einschließlich des Obmannes, ("Geschworenenbank") zusammen. Geschworenengerichte werden bei der Verhandlung von besonders schweren Straftaten, bei denen ein möglicher Strafrahmen von ...

  6. Schwurgericht. erstinstanzliches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit für besonders bedeutsame Strafsachen im Deutschen Reich und in der Bundesrepublik Deutschland; errichtet beim Landgericht, besetzt mit 3 Berufsrichtern und 2 Schöffen (bis 1972 Geschworene genannt). Deren Stimmrecht ist heute dem der Berufsrichter in Schuldfrage und ...

  7. Schwurgericht Das Schwurgericht ist eine Variante der großen Strafkammer, bei der zwingend zwei Schöffen und drei Berufsrichter die Besetzung stellen. Zuständig ist es bei allen Delikten, die mit dem Tode eines Menschen in Zusammenhang stehen (auch Versuch), abgesehen von der Fahrlässigen Tötung, dem Schwangerschaftsabbruch und der Tötung auf Verlangen .