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  1. 17. März 2021 · heißt es, dass der individuell und konkret zu bestimmende objektive Unterstützungsbedarf in erster Linie entscheidend ist und nicht der medizinische Befund einer Krankheit oder Behinderung. Nochmals zu Erläuterung: Es müssen drei Momente vorhanden sein:-Der objektive Betreuungsbedarf,-der subjektive Betreuungsbedürftigkeit

  2. Die Erforderlichkeit einer Betreuung darf sich dabei nicht allein aus der subjektiven Unfähigkeit des Betroffenen ergeben, seine Angelegenheiten selbst regeln zu können (Betreuungsbedürftigkeit). Notwendig ist vielmehr, dass zu dieser subjektiven Komponente ein konkreter Bedarf für die Bestellung eines Betreuers hinzukommt. Ob und für welche Aufgabenbereiche ein objektiver ...

  3. 29. Juni 2018 · Betreuungsbedürftigkeit - Betreuungsrecht - Tipps - AnwaltOnline. Betreuungsrecht. Tipps. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!: Stellen Sie uns Ihre Fragen. Bewertung: - bereits 361.987 Anfragen.

  4. Zunächst ist der objektive Unterstützungsbedarf (Angelegenheiten nicht besorgen) festzustellen und dann erst die subjektive Betreuungsbedürftigkeit (Krankheit oder Behinderung), wobei die Kausalität zwischen beiden festgestellt werden muss. Nach bis zum 31.12.2022 geltendem Recht musste erst die Betreuungsbedürftigkeit und erst danach der Unterstützungsbedarf festgestellt werden. Der ...

  5. 2. Zur subjektiven Betreuungsbedürftigkeit muss zusätzlich ein konkreter Bedarf für die Bestellung eines Betreuers hinzukommen. (Rn. 17) (redaktioneller Leitsatz) 3. Der (unbegründete) Antrag auf Aufhebung der Betreuung kann als Antrag auf Auswechslung der Person des Betreuers zu bewerten sein. (Rn. 20) (redaktioneller Leitsatz) Schlagworte:

  6. 25. März 2015 · Die Erforderlichkeit einer Betreuung darf sich dabei nicht allein aus der subjektiven Unfähigkeit des Betroffenen ergeben, seine Angelegenheiten selbst regeln zu können (Betreuungsbedürftigkeit). Hinzutreten muss ein konkreter Bedarf für die Bestellung eines Betreuers. Ob und für welche Aufgabenbereiche ein objektiver Betreuungsbedarf besteht, ist aufgrund der konkreten, gegenwärtigen ...

  7. 4. Okt. 2023 · Der objektive Betreuungsbedarf und die subjektive Betreuungsbedürftigkeit müssen kumulativ vorliegen und nachgewiesen sein. Zudem müssen zwischen dem jeweils festzustellenden Unterstützungsbedarf und den diesen verursachenden Krankheit bzw. Behinderung ein kausaler Zusammenhang bestehen. Hier liegt ein Schwerpunkt der gutachtlichen Tätigkeit. Zwar war dieser Zusammenhang auch nach der ...