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  1. Losverfahren. Sind nach dem letzten Nachrückverfahren noch Studienplätze frei, werden diese in einem Losverfahren vergeben. Die Antragstellung für die Teilnahme am Losverfahren hat in elektronischer Form und für jeden gewünschten Studiengang gesondert zu erfolgen. Bewerbungsfrist für das Wintersemester ist jeweils vom 1. September - 30.

  2. Losverfahren werden in den Studiengängen durchgeführt, die zulassungsbeschränkt sind und in denen nicht alle Studienplätze angenommen wurden. Sind nach dem letzten Nachrückverfahren noch Studienplätze frei, werden diese in einem Losverfahren vergeben, für das man sich innerhalb einer Frist online anmelden muss (zum Wintersemester: 1 ...

  3. Bevor Sie sich hier bewerben, informieren Sie sich in der Studienfachliste über die Zulassungsbedingungen für Ihr Wunschfach. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Hotline: Tel: +49 (0)761 203-4246. studium@uni-freiburg.de.

  4. Wie bewerbe ich mich für das Losverfahren? Bewerber*innen, die nicht EU/EWR-Staatsangehörige*r sind und/oder kein deutsches Abiturzeugnis haben, können am Losverfahren nicht teilnehmen. Losverfahren werden in denjenigen Studiengängen durchgeführt, die zulassungsbeschränkt sind und in denen nicht alle Studienplätze angenommen wurden. Sind ...

  5. Gibt es ein Losverfahren? Informationen zum Losverfahren finden Sie hier in der Studienfächerliste. Wo finde ich Informationen zu einem Zweitstudium? Anforderung eines Gutachtens für eine Bewerbung zu einem Zweistudium aus wissenschaftlichen Gründen: Informationen finden Sie hier

  6. Wenn mehrere Bewerber*innen die gleiche Wartezeit haben, aber nicht ausreichend Plätze da sind, werden (nachrangig) weitere Kriterien herangezogen (z.B. die Abinote oder abgeleistete Dienste. Bei Ranggleichheit entscheidet ein Losverfahren).

  7. Eh­ren­se­na­to­rin­nen­wür­de und Uni­ver­si­täts­me­dail­len 2024 ver­lie­hen. Die Uni­ver­si­tät Frei­burg wür­digt beim Dies Uni­ver­si­ta­tis die Ver­diens­te und Leis­tun­gen von Leena Bruckner- Tuderman, Da­nie­la Klein­sch­mit und Jörn Le­on­hard.