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  1. 25. März 2024 · Die Stabsstelle „Energiewende, Windenergie und Klimaschutz“ (StEWK) im Regierungspräsidium Stuttgart leistet als Bündelungsstelle einen wichtigen Beitrag, um Genehmigungsprozesse zu optimieren und so die Energiewende zu beschleunigen. Sie wurde zum 1. März 2022 als Maßnahme aus der „Task Force Erneuerbare Energien“ des Landes eingerichtet. Sie bündelt die bis dahin bestehenden ...

  2. Postfach 10 29 32. 70025 Stuttgart. Tel.: 0711/615541-0. FAX: 0711/615541-15. E-Mail: ( öffentlicher Schlüssel) Vertretungsberechtigter nach § 5 TMG und § 18 MStV: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und. die Informationsfreiheit Baden-Württemberg. Koordinierungs- und Pressestelle.

  3. 21. Juli 2023 · Fachberater, zuständig für die Regierungsbezirke Stuttgart und Tübingen Tel.: (0711) 6375 572 Susanne Kleinschmidt. Fachberaterin, zuständig für die Regierungsbezirke Stuttgart und Tübingen Tel.: (0711) 6375 305 Stephanie Goss. Fachberaterin, zuständig für den Regierungsbezirk Freiburg Tel.: (0721) 8107 945 Lasse Lehning

  4. 15. Apr. 2024 · Das Ministerium fungiert in verschiedenen Bereichen als Aufsichtsbehörde: für Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, die Börse oder das Mess- und Eichwesen. Ebenso ist die Landeskartellbehörde für alle Branchen, mit Ausnahme der Bereiche Energie und Wasser, im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus angesiedelt.

  5. 1. Aug. 2018 · Seit dem 1. März 2019 sind in Baden-Württemberg die Industrie- und Handelskammern die zuständigen Erlaubnis- und Aufsichtsbehörden nach § 34 c GewO. Die Erlaubnisinhaber sollten im Impressum ihrer Webseiten daher die Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde anpassen, sonst drohen Abmahnungen von Mitbewerbern. § 5 Abs. 1 Nr. 3 DDG ...

  6. Die Regierungspräsidien sind für den Strahlenschutz in den Stadt- und Landkreisen der jeweiligen Regierungsbezirke zuständig. Ziel ist dabei der Schutz des Menschen und der Umwelt vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung. Ausgenommen sind Themen der Kerntechnik.

  7. Kontakt. Regierungspräsidium Stuttgart Regierungspräsidium Karlsruhe Regierungspräsidium Freiburg Regierungspräsidium Tübingen. Nach dem Mutterschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, über die Beschäftigung einer schwangeren Arbeitnehmerin unverzüglich Mitteilung an das zuständige Regierungspräsidium zu machen. Die Fachgruppen ...