Yahoo Suche Web Suche

  1. Willkommen im BSI Trainingscenter - Jetzt informieren und direkt starten. Hier erhalten Sie die offiziellen Ausbildungen zum IT-Grundschutz-Praktiker und -Berater.

Suchergebnisse

  1. Suchergebnisse:
  1. Die Ombudsfunktion nach dem IFG. Jeder kann den Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit anrufen, wenn er sein Recht auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes als verletzt ansieht. Mehr erfahren. Das UIG und die Aufgaben des BfDI. Das Umweltinformationsgesetz (UIG) regelt den Zugang zu Umweltinformationen.

  2. Dezember 2013 bis März 2018 Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, seit Januar 2019 Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit; seit Juli 2019 Honorarprofessor für Datenethik an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg

  3. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Anschrift: Graurheindorfer Str. 153, 53117 Bonn. Zentrale Telefonnummer: 0228/997799-0. Zentrale Mail-Adresse: poststelle@bfdi.bund.de. Behördlicher Datenschutzbeauftragter: Herr Kapsa. Telefonnummer: 0228/997799-1950. Mail-Adresse: bdsb@bfdi.bund.de

  4. LDI NRW erteilt die Befugnis für erste deutsche Zertifizierungsstelle. Als erste Stelle in Deutschland hat die Bonner EuroPriSe Cert GmbH von der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) die Befugnis erhalten, Datenverarbeitungsprozesse zu zertifizieren.

  5. Januar 2006 ist der Bundesbeauftragte für den Datenschutz auch Bundesbeauftragter für Informationsfreiheit. Diese Doppelfunktion macht durchaus Sinn. Denn eine Behörde, die Bürgerinnen und Bürger vor einer unrechtmäßigen Nutzung ihrer Daten schützt, ist bestens geeignet, das Vertrauen zwischen Staat und Bürgern zu stärken.

  6. Aufgaben und Befugnisse des. BfDI. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ( BfDI) ist eine eigenständige oberste Bundesbehörde. Seit dem 7. Januar 2019 ist Prof. Ulrich Kelber der Bundesdatenschutzbeauftragte. Er ist der Hüter des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung.

  7. Prof. Ulrich Kelber ist Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Seine Aufgabe ist es, für Datenschutz in einer immer digitaler werdenden Welt zu sorgen. Er schützt damit das Grundrecht eines jeden Bürgers auf seine Privatsphäre und sein Recht an den eigenen Daten vor dem Zugriff internationaler Konzerne genauso ...