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  1. Nach Beendigung des Studiums geht der Antrag auf Teilerlass der Fördersumme automatisch dem Bundesverwaltungsamt zu, ohne dass Sie hierzu einen gesonderten Antrag stellen müssen. Weitere Informationen zum BAföG finden Sie auf folgender Webseite: Studentenwerk/BAföG. Webseiten der Georg-August-Universität Göttingen.

  2. BAföG-Nachweise. Um über das 4. Fachsemester hinaus BAföG-Bezüge zu erhalten, haben BAföG-Empfängerinnen und Empfänger dem BAföG-Amt gegenüber das ordnungsgemäße Studium nachzuweisen. Dazu gelten folgende Regelungen: Soll der Leistungsstand des 3. Fachsemesters bescheinigt werden (bei Antragstellung innerhalb der ersten vier Monate ...

  3. BAföG-Nachweise. Um über das 4. Fachsemester hinaus BAföG-Bezüge zu erhalten, haben BAföG-Empfängerinnen und Empfänger dem BAföG-Amt gegenüber das ordnungsgemäße Studium nachzuweisen. Dazu gelten folgende Regelungen: Soll der Leistungsstand des 3. Fachsemesters bescheinigt werden (bei Antragstellung innerhalb der ersten vier Monate ...

  4. FamilyService at Göttingen University (without University Medical Center) Katrin Hansmann Goßlerstr. 9, 37073 Göttingen Tel.: +49 (0)551 39-26328 Consulting times: Mo, Mi: 14 - 16 Uhr Do: 9 - 11 Uhr Please make an advance notification by telephone or e-mail familienservice@zvw.uni-goettingen.de

  5. Das Studentenwerk Göttingen ist deshalb erster und auch hauptsächlicher Anlaufpunkt für Studierende, die Ausbildungsförderung nach dem BAföG beantragen wollen. Dort befindet sich die zuständige Abteilung Studienfinanzierung, bei der auch die Anträge auf Ausbildungsförderung zu stellen sind. Das Studentenwerk Göttingen trifft insoweit ...

  6. Telefon: 0551 39-0 Telefax: 0551 39-9612. E-Mail: zentrale.studienberatung@zvw.uni-goettingen.de Internet: www.uni-goettingen.de Studienberatung. Zentrale Studienberatung

  7. Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 1 Jahr, d.h.: Es muss jedes Jahr wieder ein neuer Antrag auf BAföG-Mittel gestellt werden. Es empfiehlt sich, den Weiterförderungsantrag bis Ende Juli zu stellen, wenn die Förderung am 30. September ausläuft, und bis Ende Januar, wenn der Bewilligungszeitraum am 31. März endet. Ausbildungsförderung kann frühestens ab dem Monat der ...