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  1. Die Weimarer Verfassung (auch Weimarer Reichsverfassung, kurz WRV; amtlich Die Verfassung des Deutschen Reichs) war die am 31. Juli 1919 in Weimar beschlossene, am 11. August unterzeichnete und am 14. August 1919 verkündete erste demokratische Verfassung Deutschlands.

  2. Die Weimarer Reichsverfassung trat am 14. August 1919 in Kraft. Sie konstituierte das Deutsche Reich als föderative Republik. Staatsoberhaupt war der für eine Amtszeit von sieben Jahren direkt vom Volk gewählte Reichspräsident, der als Teil der Exekutive über weitreichende Befugnisse verfügte.

  3. Die Reichsregierung bestand während der Periode des Deutschen Reiches, die als Weimarer Republik bezeichnet wird, gemäß Artikel 52 der Verfassung des Deutschen Reichs vom 11. August 1919 („Weimarer Reichsverfassung“, WRV) aus dem Reichskanzler und den Reichsministern.

  4. Am 31. Juli 1919 nahm die Nationalversammlung mit überwältigender Mehrheit - gegen die Stimmen von USPD, DVP und DNVP - die Weimarer Verfassung an, die nach ihrer Unterzeichnung durch den Reichspräsidenten am 14. August in Kraft trat. Sie beruhte weitgehend auf dem Entwurf von Hugo Preuß.

  5. Die Weimarer Verfassung 1919 setzte Volkssouveränität, Gewaltenteilung und Grundrechte als ihre zentralen Prinzipien fest. Damit ersetzte sie die Monarchie und ermöglichte allen Bürgern der Weimarer Republik ein Mitspracherecht durch freie Wahlen. Deutschland war nun eine Demokratie.

  6. Die Weimarer Reichsverfassung. Ludwig Richter. 05.08.1994 / 22 Minuten zu lesen. Zusammenfassung. „Nirgends auf der Welt ist die Demokratie konsequenter durchgeführt als in dieser Verfassung... Die deutsche Republik ist fortan die demokratischste Demokratie der Welt.“

  7. Die Weimarer Verfassung (auch Weimarer Reichsverfassung, kurz WRV; amtlich Die Verfassung des Deutschen Reichs) war die am 31. Juli 1919 in Weimar beschlossene, am 11. August unterzeichnete und am 14. August 1919 verkündete erste demokratische Verfassung Deutschlands.