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  1. Prostitution (von lateinisch prostituere „nach vorn/zur Schau stellen, preisgeben“) bezeichnet die Zurverfügungstellung sexueller Handlungen gegen Entgelt. Seit den 1970er-Jahren wird die Vornahme sexueller Handlungen gegen Entgelt unter dem Begriff Sexarbeit subsumiert.

  2. Die Ausübung der Prostitution in Deutschland war und ist prinzipiell zulässig, grundsätzlich ist aber die Prostitution Minderjähriger, die Zwangsprostitution und die Ausübung der Prostitution in einem Sperrbezirk strafbar (StGB).

  3. Prostitution nach Ländern beschreibt die juristische und gesellschaftliche Bewertung der Prostitution, die von kulturellen, ethischen und religiösen Werten abhängig ist und einem starken Wandel unterliegt.

  4. en.wikipedia.org › wiki › ProstitutionProstitution - Wikipedia

    Prostitution is the business or practice of engaging in sexual activity in exchange for payment. The definition of "sexual activity" varies, and is often defined as an activity requiring physical contact (e.g., sexual intercourse, non-penetrative sex, manual sex, oral sex, etc.) with the customer.

  5. Kunde (Prostitution) Als Kunde wird (nicht nur) im Jargon der Sexarbeit bzw. Prostitution eine Person bezeichnet, die für sexuelle Dienstleistungen bezahlt. Kunden von Prostituierten werden auch als Gast oder Freier bezeichnet.

  6. Das deutsche Prostituiertenschutzgesetz wurde am 21. Oktober 2016 erlassen und ist am 1. Juli 2017 in Kraft getreten. Kernelemente sind die Einführung einer Erlaubnispflicht für alle Prostitutionsgewerbe und einer Anmeldebescheinigung für Prostituierte. Damit sollen Prostituierte besser geschützt und Kriminalität bekämpft werden.

  7. Prostitution in der Schweiz. Prostitution in der Schweiz ist ein legales Gewerbe. Das gilt sowohl für das Angebot und den Konsum wie auch für das Betreiben von Bordellen, oft als Salons oder allgemeiner als Etablissements bezeichnet. «Die Schweiz gehört in Sachen Prostitution zu den liberalsten Ländern», [1] wobei die ...