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  1. August 1994 geltenden Fassung bekannt gemachten Ergebnis genannten und im Zulassungsbescheid aufgeführten Verdünnungsgrade.

  2. Arzneimittelgesetz. In der Fassung der Bekanntmachung vom 12.12.2005 ( BGBl. I S. 3394) zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.03.2024 ( BGBl. I S. 109) m.W.v. 01.04.2024.

  3. Sechster Abschnitt. Schutz des Menschen bei der klinischen Prüfung. § 40 Verfahren zur Genehmigung einer klinischen Prüfung. § 40a Allgemeine Voraussetzungen für die klinische Prüfung. § 40b Besondere Voraussetzungen für die klinische Prüfung.

  4. Aktualisiert: 01.02.2022. Konsolidierte Fassung des AMG auf Grundlage der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3394), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 27. September 2021 (BGBl. I. 4530)

  5. AMG: Konsolidierte Fassung des AMG auf Grundlage der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3394), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 27. September 2021 (BGBl. I. 4530). Text: AMG Englisch: Übersetzung durch den Sprachendienst des Bundesministeriums für Gesundheit - Beinhaltet die Änderungen bis zum 06. ...

  6. Die heute geltende Fassung des Arzneimittelgesetzes (entsprechend dem 1976 verabschiedeten Gesetz) löste das Arzneimittelgesetz aus dem Jahre 1961 weitgehend ab; AMG verweist allerdings noch auf dieses Gesetz. Es trat zu Beginn 1978 in Kraft.

  7. Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 27. Januar 2022 durch Artikel 2 des 4. AMGuaÄndG geänderten Einzelnormen.