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  1. Vor 12 Stunden · Mai 1946 schuf sein Tod einen Präzedenzfall für Denunziation im Nationalsozialismus (AZ: 3 Ks 1/46). Das Gericht stellte fest, dass Göttigs Tat auch nach dem Recht von 1942 kein Hochverrat war. Sein Denunziant, Josef Puttfarcken, wurde wegen Beihilfe zum Mord zu lebenslänglichem Zuchthaus verurteilt. Darüber hinaus wurden ihm die bürgerlichen Ehrenrechte auf Lebenszeit aberkannt.