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  1. Um am Lastschriftverfahren teilnehmen zu können, müssen Unternehmen u.a. eine Gläubiger-Identifikationsnummer besitzen. Die Ausgabe der Nummern übernimmt in Deutschland die Bundesbank in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft (DK). Anträge können nur elektronisch gestellt werden.

  2. 10. Juni 2002 · Der Antrag auf Vergabe einer Gläubiger-Identifikationsnummer kann ausschließlich über die Internet-Seite der Deutschen Bundesbank (www.glaeubiger-id.bundesbank.de) gestellt werden (Antragstellung). Eine Antragstellung auf schriftlichem oder telekommunikativem Wege ist nicht möglich.

  3. Beantragung der Gläubiger-Identifikationsnummer. Eingabe Ihrer Antragsdaten. Bitte geben Sie Ihre Daten in die unten stehenden Felder ein. Dabei ist zu beachten, dass nur Anschriften innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zulässig sind. Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder. Daten des Antragstellers. Personengruppe.

  4. Haben Sie das „Formular zur Beantragung Ihrer Gläubiger-Identifikationsnummer“ geöffnet, müssen Sie in einem ersten Schritt die „Verfahrensbeschreibung Gläubiger-Identifikationsnummer" und den Hinweis zum Datenschutz zur Kenntnis nehmen und diese anerkennen.

  5. Wie beantrage ich eine Gläubiger- Identifikationsnummer bei der Deutschen Bundesbank? Schritt 1: Gehen Sie auf folgende Seite der Deutschen Bundesbank: https://extranet.bundesbank.de/scp/lizenz.do Lesen Sie die angezeigte Verfahrensbeschreibung bitte aufmerksam durch

  6. In Deutschland wird die Nummer bei der Deutschen Bundesbank beantragt. In Belgien, England, Frankreich, Griechenland, Irland, Litauen, Luxemburg, Österreich, Portugal, der Schweiz, der Slowakei, Tschechien und Zypern wird die Gläubiger-Identifikationsnummer bei der Hausbank beantragt.

  7. Beantragung einer GläubigerIdentifikationsnummer bei der Deutschen Bundesbank. Rufen Sie in Ihrem Webbrowser folgende Internetadresse auf: https://extranet.bundesbank.de/scp. Klicken Sie auf der linken Seite auf „Beantragung“.

  8. In Deutschland lässt sich eine Gläubiger-Identifikationsnummer seit März 2008 auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank beantragen. Die Antragstellung zur Zuteilung einer Gläubiger-ID erfolgt rein elektronisch. Eine schriftliche oder telefonische Beantragung ist nicht möglich.

  9. Für das Verfahren zur Beantragung einer Gläubiger-Identifikationsnummer gilt die „Verfahrensbe-schreibung Gläubiger-Identifikationsnummer“. Sie ist im Rahmen der Antragstellung ausdrücklich anzuerkennen. Antragsformular auf www.glaeubiger-id.bundesbank.de/. Quelle: Deutsche Bundesbank.

  10. Sie können diese Gläubiger-Identifikations-Nummer jederzeit beantragen, sofern Sie dies noch nicht erledigt haben. Der Antrag auf Vergabe dieser Nummer kann ausschließlich über die Internet-Seite der Deutschen Bundesbank unter www.glaeubiger-id.bundesbank.de gestellt werden.