Yahoo Suche Web Suche

Suchergebnisse

  1. Suchergebnisse:
  1. Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation. Bevor Sie Ihr Studium in einem bestimmten Studiengang aufnehmen können, müssen Sie für diesen Studiengang immatrikuliert werden. In freien Studiengängen steht allen Studieninteressierten, die die Hochschulzugangsberechtigung besitzen, ein Studienplatz zur Verfügung; daher ist vor der ...

  2. Nach dem Ende der Bewerbungsfrist am 15. Jan 2024 (Sommersemester 2024) erscheinen im Bewerbungsportal nach und nach die Ergebnisse der Zulassungsverfahren für die einzelnen Studiengänge. Sobald Sie ein Zulassungsangebot erhalten haben, können Sie es direkt annehmen.

  3. 1. Online-Formular ausfüllen. Die postalische Immatrikulation setzt das Ausfüllen des Online-Immatrikulationsantrags voraus. Insbesondere sind Sie dazu verpflichtet, eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben, unter der Sie bis zur Bestätigung der endgültigen Immatrikulation erreichbar sind.

  4. Die Online-Bewerbung an der Ludwig-Maximilians-Universität München erfolgt über unterschiedliche Bewerbungsportale. Bitte lesen Sie nachfolgende Einteilung genau durch und wählen Sie das für Sie richtige Bewerbungsportal aus.

  5. In Ihrem Antrag auf Immatrikulation wählen Sie ihren Studiengang und, soweit die Prüfungsordnung für einen Studiengang eine Fächerverbindung oder Studienrichtung vorsieht, außerdem die Studienfächer oder Studienrichtung sowie gegebenenfalls die besondere Form des Studiums. Bitte beachten Sie. Für die Immatrikulation in.

  6. Studierende oder Mitarbeiter der LMU loggen sich mit ihrer LMU-Benutzerkennung im LMU-Portal ein. Nach erfolgreicher Authentifizierung wird die persönliche LMU-Portal-Startseite sichtbar. Hier kann man unter anderem seine Benutzerdaten verwalten. Studierende können Nachrichten in ihrer Mailbox sehen und aktuelle Nachrichten aus den ...

  7. Die Registrierung erfolgt über die LMU-Benutzerkennung und das dazugehörige Passwort: Adressänderung oder Mitteilung der Telefonnummer. Beitragskonto. Bestätigung über bezahlte Beiträge. Immatrikulationsbescheinigung. Studienverlaufsbescheinigung. Bescheinigung über das prüfungsrechtliche Fachsemester (deutsch)