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  1. Die preußische Verfassung vom 30. November 1920 auf demokratisch-parlamentarischer Grundlage löste die monarchistische Verfassung von 1848/50 ab. Sie bildete den verfassungsrechtlichen Rahmen für den Freistaat Preußen. Inhaltlich wurde sie während der Zeit des Nationalsozialismus bis zur Bedeutungslosigkeit ausgehöhlt und ...

  2. Verfassung des Freistaats Preußen. Vom 30. November 1920. Das preußische Volk hat sich durch die verfassunggebende Landesversammlung folgende Verfassung gegeben, die hiermit verkündet wird: Abschnitt I. Der Staat. A r t i k e l 1. (1) Preußen ist eine Republik und Glied des Deutschen Reichs.

  3. Verfassung des Freistaats Preußen. vom 30. November 1920 ersetzte die Verfassung vom 31. Januar 1850. geändert durch Gesetz, betreffend vorläufige Wahlen zum Staatsrat in der Provinz Oberschlesien und Abänderung des Artikel 88 der Verfassung vom 7. April 1921 (GS S. 353) Gesetz zur Änderung der Verfassung vom 27. Oktober 1924 (GS S. 670 ...

  4. April 1920 einen Verfassungsentwurf vor. Am 30. November 1920 beschloss die Landesversammlung die Verfassung des Freistaates Preußen. 280 Abgeordnete stimmten dafür, 60 dagegen und 7 enthielten sich. Gegen die Verfassung stimmten insbesondere die DNVP und unabhängige Abgeordnete. Landtag

  5. Preußische Verfassung. In Preußen gab es mehrere Verfassungen : Die Charte Waldeck war ein nicht in Kraft getretener Verfassungsentwurf der preußischen Nationalversammlung von 1848. Die verfassungsgebende preußische Landesversammlung beschloss 1920 eine neue demokratische Verfassung.

  6. 30. Nov. 2005 · November 1920 in Kraft trat. Ihr erster Satz mag heute lapidar klingen – damals war das ein ungeheurer Schritt: „Artikel 1 Absatz 1: Preußen ist eine Republik und Glied des Deutschen Reichs.“...

  7. 17. Juli 2015 · Gesetz zur vorläufigen Ordnung der Staatsgewalt in Preußen (1919) Gesetz (Nr. 11750) zur vorläufigen Ordnung der Staatsgewalt in Preußen (Vorläufige Verfassung) vom 20. März 1919. geändert durch Gesetz, aufgehoben durch Verfassung des Freistaats Preußen vom 20. November 1920 (GS S. 543) .