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  1. Der Schuman-Plan oder Schuman-Erklärung ist ein grundlegender politischer Plan für eine Zusammenlegung der westdeutschen und französischen Kohle- und Stahlproduktion nach dem Zweiten Weltkrieg, der am 9. Mai 1950 vom damaligen französischen Außenminister Robert Schuman im Salon de l’Horloge des Quai d’Orsay vor ...

  2. Außenminister Robert Schuman 1950 vorgelegte Plan bezeichnet, mit dem der europ. Integrationsprozess nach dem 2. Weltkrieg eingeleitet wurde...

  3. Schuman-Erklärung von Mai 1950. Am 9. Mai 1950 schlug der französische Außenminister Robert Schuman in einer Rede die Schaffung einer Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) vor, deren Mitglieder ihre Kohle- und Stahlproduktion zusammenlegen sollten. Die EGKS (Gründungsmitglieder: Frankreich, Deutschland, Italien, Niederlande ...

  4. Mit dem Schuman-Plan hatte die Bundesrepublik den Weg betreten, durch wirtschaftliche und politische Integration als gleichberechtigtes Glied der westlichen Welt die Souveränität und am Ende auch die Einheit Deutschlands wiederzugewinnen.

  5. Im sogenannten Schuman-Plan legte er die Grundlage für die spätere Entwicklung der Europäischen Union: Europa lässt sich nicht mit einem Schlage herstellen und auch nicht durch eine einfache Zusammenfassung: es wird durch konkrete Tatsachen entstehen, die zunächst eine Solidarität der Tat schaffen.

  6. www.centre-robert-schuman.org › de › robert-schuman-deDie Schuman Erklärung | CERS

    Die „Schuman Erklärung“ vom 9. Mai 1950, die sich auf die "Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl" bezieht, wurde sehr sorgfältig von Jean Monnet und seinem Team vorbereitet. Die Erklärung veranschaulicht die Ziele der Europäischen Konstruktion. Sie beruht auf einem grundlegenden Dreisatz: Versöhnung, Solidarität und Frieden.

  7. 28. Sept. 2006 · Schuman-Plan. Robert Schuman, 9. Mai 1950. Am 18. April 1951 unterzeichnen Deutschland, Frankreich, Italien, die Niederlande, Belgien und Luxemburg in Paris den Vertrag über die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Montanunion). Er unterstellt die Montanindustrie der Mitgliedsländer einer gemeinsamen Kontrolle. Der Vertrag geht auf ...