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  1. Vor 11 Stunden · Beanstanden Sie die Falschlieferung, so verlangt der Händler in der Regel, dass Sie die "richtige" bestellte Ware zurückschicken. Erst dann soll der Kaufpreis erstattet oder die Ware erneut geliefert werden. Da die bestellte Ware aber nie angekommen ist, können Sie diese nicht zurückschicken und erhalten daher auch den Kaufpreis nicht zurück.