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  1. Vor 18 Stunden · Zur ersten Landtagswahl 1990 wurde das Land Sachsen noch in 80 Wahlkreise unterteilt. Die Mindestzahl der Sitze lag bei 160. Die Einteilung der Wahlkreise wurde, zusammen mit der der anderen neuen Bundesländer, von der Volkskammer bestimmt. Die Wahlkreise sollten dabei etwa 60.000 Einwohner umfassen, die maximale Abweichung betrug 25 Prozent.